Endlich genehmigt – Erschwernisausgleich für Landwirte in Schutzgebieten

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Die EU-Kommission hat eine deutsche Regelung zur Förderung nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken in Schutzgebieten in Höhe von 648 Mio. € gemäß den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Ziel der Regelung ist es laut der Behörde, die Landwirte für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste zu entschädigen, die ihnen durch das Verbot der Verwendung bestimmter Erzeugnisse in Schutzgebieten zur Förderung der biologischen Vielfalt entstehen. Dabei gehe es vor allem um die wirtschaftliche Abfederung der Folgen des Einsatzverbots bestimmter Pflanzenschutzmittel. Angewendet werden darf sie laut Kommissionsangaben in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen. Bei der Regelung geht es vorwiegend um den Ausgleich der Mehrkosten durch die deutsche Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.

Darüber hi­­naus machte die Kommission deutlich, dass die Beihilfen in Form von Direktzuschüssen an Unternehmen aller Größenordnungen gewährt werden, die im primären Agrarsektor tätig sind und in den beschriebenen Schutzgebieten arbeiten. Die Höhe der Finanzhilfen soll den entstehenden Mehrkosten und Einkommensverlusten pro Hektar entsprechen. Sie basiert auf den Durchschnittswerten von Preisen und Erträgen für die Geschäftsjahre 2016/17 bis 2020/21. Die Regelung hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2027.

Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), begrüßte, dass die Kommission die lange Hängepartie beendet hat. Der Erschwernisausgleich decke insbesondere für flächenmäßig stark betroffene Betriebe den Einnahmeausfall jedoch bei Weitem nicht ausreichend ab. „Unsere Landesregierung muss hier nachbessern. Für Betriebe mit erheblichen Flächenanteilen in Naturschutzgebieten müssen die pflanzenschutzrechtlich zulässigen Ausnahmen weiterhin möglich sein“, so Conzen.