Energie von Denkmaldächern

Foto: imago/Werner Otto

Eine Novelle des Landesdenkmalschutzgesetzes ermöglicht es seit 1. Juni, auch denkmalgeschützte Gebäude für die Erzeugung von erneuerbaren Energien zu nutzen. Darauf weisen der Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) und die Verbraucherzentrale NRW hin. Danach müssen die Denkmalbehörden im Land erstmals auch die Belange des Klimas und des Einsatzes erneuerbarer Energien angemessen berücksichtigen. Laut LEE NRW-Geschäftsführer Christian Mildenberger ist das neue Gesetz kein Freifahrtschein. Photovoltaik, Solarthermie und denkmalangepasste energetische Sanierungen könnten alte, geschützte Gebäude nun aber nicht nur wirtschaftlicher machen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW, sieht die Gesetznovelle als Chance, dass Besitzer denkmalgeschützter Gebäude langfristig Energiekosten einsparen könnten.

In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Angaben der beiden Organisationen rund 82 000 denkmalgeschützte Baudenkmäler. Davon seien etwa 80 % in Privatbesitz. Der LEE NRW sieht in dem noch unter der vorherigen Landesregierung novellierten Denkmalschutzgesetz einen Baustein einer Solar-Offensive, auf die sich die neue schwarz-grüne Landesregierung verständigt hat. Danach soll es ab dem 1. Januar 2023 eine Solarpflicht für neu gebaute öffentliche Gebäude des Landes geben, 2024 folgen Gewerbeneubauten sowie kommunale Neubauten und 2025 dann private Neubauten. Für alle landeseigenen Liegenschaften gibt es außerdem mit Beginn des kommenden Jahres eine solare Nachrüstpflicht, die möglichst Ende 2025 abgeschlossen sein soll.