Das Land NRW hat sich ein hohes Ziel in Sachen Energieversorgung mit Photovoltaik (PV) auf seine Fahnen geschrieben. Bis 2030 soll die Leistung der Energiegewinnung aus Sonnenstrom vervierfacht werden. Und dies verlangt einen Ausbau von rund 18 GW und damit dürften auch landwirtschaftliche Flächen für Sonnenstrom in Anspruch genommen werden. Die PV-Strategie von NRW war das Hauptthema der jüngsten Sitzung des Vorstands des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) am Mittwoch vergangener Woche, die coronabedingt erneut digital stattfand. Nach langer und intensiver Diskussion innerhalb des Vorstands wurde hierzu ein Positionspapier verabschiedet. Der RLV folgt dabei in seinen Forderungen dem Leitgedanken: „Energiewende und Schutz landwirtschaftlicher Flächen verbinden“. Hier die Forderungen im Einzelnen:
· Festlegung einer lokalen Auslöseschwelle für den Eingriff in die Freifläche. Erst wenn das für eine kommunale Einheit ermittelte Potenzial für Dächer, Parkplatz- und Konversionsflächen sowie sonstige nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen zu 50 % ausgeschöpft ist, können Planungen außerhalb der derzeit nach Landesentwicklungsplan festgelegten Flächen erfolgen.
· Alle Eingriffe in die landwirtschaftlichen Flächen, die mit dem Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik verbunden sind und negative Auswirkungen auf die Agrarstruktur haben, sind zu verhindern. Statt einer Fokussierung von Freiflächen-PV-Anlagen auf bestimmte Gebietstypen sollte eine Orientierung etwa an den Möglichkeiten einer sinnvollen Netzintegration erfolgen.
· Zur Schaffung einer besseren regionalen Akzeptanz und der Sicherung der Wertschöpfung für die Region dürfen Freiflächen-PV-Anlagen nur in Form von Beteiligungsmodellen wie zum Bespiel Energiegenossenschaften realisiert werden.
· Weder Schutzgebiete noch Grünlandflächen dürfen beim Ausbau ein Tabu bilden. Im Mittelpunkt muss die jeweilige Vereinbarkeit des für den Klimaschutz notwendigen Umbaus der Energieversorgung mit den Zielen des Naturschutzes stehen. Am Ende dient der im Verhältnis kleinflächige Eingriff für den Klimaschutz auch den großflächigen Zielen des Naturschutzes. Hierzu müssen auch die Bestimmungen im Naturschutzrecht, wie etwa die Definition der lokalen Population, neu justiert werden.
· Schaffung einer sachgerechten Privilegierung der Agri-PV-Anlagen ausschließlich für Landwirte und aktive Förderung dieser Einkommenskombination etwa in Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen im Obst- und Gemüsebau
· Verstetigung der Erforschung der verschiedenen Nutzungen und Synergieeffekte bei Agri-PV auch hinsichtlich neuer Module in Zusammenhang mit den Fördermaßnahmen für das Rheinische Revier
· Für die Errichtung von Agri-PV wie auch Freiflächen-PV auf landwirtschaftlichen Flächen darf grundsätzlich keine naturschutzfachliche Kompensation gefordert werden. Durch die CO2-neutrale Energiegewinnung ist der Eingriff grundsätzlich in sich schon als ausgeglichen anzusehen.
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