Im Streit um den ausufernden Kiesabbau am Niederrhein fordern Bürgerinitiativen und Naturschutzverbände von der Landesregierung schnelle und eindeutige Lösungsvorschläge. Allerdings zeigen sich die Abgrabungsgegner nach einem Gespräch mit NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur in der Vorwoche, an dem auch Vertreter von Interessenverbänden sowie des Kreises Wesel und der Kommunen teilnahmen, enttäuscht. Zu dem Gespräch hatten die Abgeordneten Charlotte Quik (CDU) und Dr. Volkhard Wille (Bündnis 90/Die Grünen) in den Landtag in Düsseldorf eingeladen.
Den Umweltorganisationen NABU und BUND NRW zufolge hat aber nicht vermittelt werden können, wie Neubaur die Festlegungen im Koalitionsvertrag über einen verbindlichen Degressionspfad und perspektivisch einen Ausstieg aus der Kies- und Kiessandgewinnung in den besonders betroffenen Regionen zügig umsetzen will. Derweil schaffe der Regionalverband Ruhr unumkehrbare Fakten, wird kritisiert. Hintergrund ist die dritte Offenlage des Regionalplans durch den Regionalverband Ruhr (RVR). Dieser sehe die Fortschreibung des Status quo vor, obwohl sich eine Änderung der landesplanerischen Vorgaben abzeichne.
Auch die Kreisbauernschaft Wesel kritisiert seit Längerem die Pläne, die Abgrabungsflächen auszuweiten. Bemängelt wird auch, dass ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Mai bisher ohne Folge geblieben ist. Das OVG hatte Normenkontrollanträgen der Kreise Viersen und Wesel sowie mehrerer Kommunen stattgegeben, die sich gegen die Anhebung der Versorgungs- und Fortschreibungszeiträume für Rohstoffe um jeweils fünf Jahre im Landesentwicklungsplan (LEP) richteten, und die Planaussagen für unwirksam erklärt. Die Abgrabungsgegner hatten sich von Neubaur ein Bekenntnis zum Herauslösen des Teilplans Kies aus dem Regionalplan und einen Aufschub der Kies- und Sandplanung erhofft, bis eine Neufassung des LEP vorliegt.
Laut Quik und Dr. Wille hat Neubaur aber Bereitschaft geäußert, Möglichkeiten zu prüfen, das derzeit herrschende Spannungsverhältnis aufzulösen. Das sehen die beiden Abgeordneten in der Notwendigkeit, zügig einen rechtssicheren Regionalplan Ruhr auf Grundlage des aktuell gültigen LEP aufzustellen, und der Tatsache, dass eine LEP-Änderung im Koalitionsvertrag der Zukunftskoalition von CDU und Grünen im Sinne der Region vorgesehen ist.
ds