Ernährungsauschuss: Sachverständige kritisieren Vorschlag zum Kennzeichnungsgesetz

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Wie erwartet kritisch ist die Bewertung des Entwurfs der Bundesregierung für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in der Anhörung des Ernährungsausschusses des Bundestages am Montag in Berlin ausgefallen. Alle Sachverständigen mahnten zu der Gesetzesvorlage zum Teil erhebliche Defizite und weitreichende Änderungen an. Die Kritik gipfelte in der Einschätzung, dass ein Gesetz in der vorliegenden Fassung der Tierhaltung in Deutschland schaden und den Verbrauchern keinen Nutzen stiften werde.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, monierte gravierende Schwachstellen im Entwurf. Dazu zählten der beschränkte Geltungsbereich der Kennzeichnung, große Lücken in der Abdeckung, ein unzureichendes Kontrollkonzept sowie die fehlende Verzahnung mit privatwirtschaftlichen Initiativen. Von den drei Säulen für einen Umbau der Tierhaltung mit einem verlässlichen Finanzierungskonzept und einer Anpassung des Bau- und Genehmigungsrechts werde lediglich die Kennzeichnung berücksichtigt. Eine Haltungskennzeichnung gemäß dem Regierungsentwurf gefährde erfolgreiche und etablierte Ansätze wie die Initiative Tierwohl, warnte deren Geschäftsführer  Dr. Alexander Hinrichs. Durch die Nichteinbeziehung ausländischer Ware drohe darüber hi­­naus der inländischen Erzeugung ein deutlicher Absatzeinbruch. Eine bislang nicht vorgesehene regelmäßige Kontrolle der teilnehmenden Betriebe gefährdet laut Hinrichs zudem die Glaubwürdigkeit der staatlichen Haltungskennzeichnung.

Unzufrieden äußerte sich auch der Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Martin Schulz, zu dem Entwurf. Hauptkritikpunkt ist für Schulz, dass die Sauenhaltung bei der Kennzeichnung außen vor bleibe. Dies sei umso unverständlicher, als die Borchert-Kommission bereits Kriterien für die Sauenhaltung erarbeitet habe. Nicht akzeptabel ist für den AbL-Vorsitzenden eine eigene Bio-Stufe, obwohl der Öko-Landbau nicht per se den höchsten Tierwohlstandard biete. Prof. Lars Schrader, Leiter des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), wies da­­rauf hin, dass die politisch gewollte verpflichtende Kennzeichnung den Gestaltungsbedarf erheblich einschränke. Beim Gesetzentwurf gehe es daher in erster Linie um eine bessere Orientierung der Verbraucher, nicht jedoch um mehr Tierwohl. „Eine freiwillige Kennzeichnung hätte mehr Spielraum für Tierwohlkriterien geboten“, urteilte der Wissenschaftler daher.

AgE