Erschaftssteuerreform im Vermittlungsauschuss

Das Ringen um die Novellierung der Erbschaftssteuerregelung geht weiter. Nachdem der Bundestag dazu Ende Juni mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzesentwurf verabschiedet hatte wurde dieser von der Länderkammer blockiert. Der Bundesrat rief hierzu am vergangenen Freitag den Vermittlungsausschuss an. Er fordert eine „grundlegende Überarbeitung“ der von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Regelungen für Firmenerben. Gemäß dem Bundestagsbeschluss sollte Betriebserben auch künftig die Steuer innerhalb von sieben Jahren vollständig erlassen werden, wenn sie Firma und Arbeitsplätze erhalten. Allerdings waren höhere Anforderungen dafür vorgesehen. Aus Sicht der Landwirtschaft war wichtig, dass Saisonarbeitnehmer auch weiterhin bei der Lohnsummenregelung nicht angerechnet werden sollten. Der vorliegende Entwurf hatte zudem bestimmt, dass die Befreiungsgrenze für die Lohnsummenprüfung auf Betriebe mit maximal drei Mitarbeitern gesenkt wird. Bislang müssen Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten nicht nachweisen, dass sie die Auflagen für die Lohnsumme als Voraussetzung für die Befreiung von der Erbschaftsteuer einhalten.