Um die Ausbauziele für Solarenergie zu erreichen, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 verankert sind, braucht es keine Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. Die Ziele könnten vollständig auf bereits versiegelten Arealen realisiert werden. Das geht zumindest aus einem Papier mit Eckpunkten für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie hervor, das am Mittwoch der Vorwoche (26.10.) vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgestellt wurde. Demnach werden die technischen Potenziale für Photovoltaik (PV) auf Dachflächen in verschiedenen Studien zwischen 296 GW und 1 156 GW veranschlagt; für Fassaden wurden 320 GW bis 440 GW ermittelt. Das EEG 2023 sieht eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf 215 GW im Jahr 2030 und 400 GW im Jahr 2040 vor; dabei sollen Dach- und Freiflächen allerdings zu gleichen Teilen genutzt werden. Das BfN empfiehlt, die Inanspruchnahme und Überbauung von Freiflächen so gering wie möglich zu halten. Die vorhandenen hohen Potenziale auf Dachflächen sowie über Parkplätzen seien möglichst umfänglich und schnellstmöglich zu erschließen.
Freiflächenanlagen sollen gemäß dem Bundesamt auf Flächen mit „geringem ökologischem Wert“ errichtet werden, um wertvolle Naturschutzgebiete sowie artenreiches, extensives Grünland zu erhalten. Bei Agri-PV-Anlagen sollen laut BfN Möglichkeiten zur Extensivierung der Flächennutzung geprüft werden. Auf Moorböden will die Behörde die Genehmigung von PV-Anlagen von einer dauerhaften Wiedervernässung der Fläche und einem torferhaltenden Wasserstand abhängig gemacht sehen. Die Wiedervernässung sei aufgrund der damit verbundenen erheblichen Treibhausgas-(THG)-Minderungspotenziale immer vorrangig, heißt es dazu. Zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren schlägt die Behörde vor, ökologische Kriterien zur Ausgestaltung von Freiflächen-PV zu vereinheitlichen.
Es geht auch ohne
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