Der Landwirtschaftsausschuss im Europaparlament fürchtet um seinen Einfluss, sollte sein künftiges Wirken auf die von der EU-Kommission im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) vorgeschlagenen sogenannten nationalen Pläne begrenzt werden. Parlamentskreise haben gegenüber dem Pressedienst Agra-Europe (AgE) ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass der Einfluss des Gremiums bald bei nahezu null liegen könnte. Zur Erinnerung: Den Kommissionsvorschlägen für den MFR nach 2027 zufolge sollen erstmals nationale Pläne etabliert werden. Über diese müssten die Mitgliedstaaten gegenüber der Kommission rechtfertigen, wofür sie im Rahmen des neu zu schaffenden Fonds für nationale und regionale Partnerschaft (NRP) Gelder bereitstellen. Vor allem Ausgaben der Regional- und Kohäsionspolitik sowie in Teilen der EU-Agrarhaushalt sollen hieraus gespeist werden. Anders als der Kohäsionsfonds hat die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) immerhin noch ein eigenes Mindestbudget von rund 80 % der bisherigen nominalen Haushaltshöhe zur Verfügung.
Im Gesetzgebungsverfahren auf Parlamentsseite federführend für den NRP sollen nach aktuellem Stand die Fachausschüsse für Haushalt und Regionalpolitik sein. Aktuell laufen deswegen zwischen den Agrarsprechern im Landwirtschaftsausschuss die Drähte heiß. In Gesprächen soll in letzter Minute zumindest ein gewisses Mitspracherecht für die Agrarier durchgesetzt werden. „Man versucht, das Schlimmste zu verhindern“, so ein Mitarbeiter eines Abgeordneten im Gespräch mit AgE. Klar scheint aber auch: Der vergleichsweise große Einfluss, den der Landwirtschaftsausschuss noch bei der Ausarbeitung der letzten GAP-Reform hatte, scheint mittlerweile Geschichte zu sein. Für die künftige Höhe der Beihilfen für europäische Landwirte sind das keine guten Nachrichten. Wie der flexible Teil des Haushalts für den NRP verwendet wird, ist im Einzelfall vom Gusto des jeweiligen Mitgliedstaats abhängig. Der Einfluss des Parlaments ist daher ohnehin gering. Die Sorge vieler Mitglieder des Landwirtschaftsausschusses: Die Landwirtschaft könnte sich ohne hinreichende Fürsprache lediglich auf ihr Mindestbudget von nominal rund 300 Mrd. € für den Zeitraum zwischen 2028 und 2035 verlassen. Im schlimmsten Fall käme dies dann einer nominalen Kürzung von rund 20 % im EU-Agrarhaushalt im Vergleich zur aktuellen Förderperiode gleich.
Von Vertretern anderer Fachausschüsse wird derweil Kritik am Landwirtschaftsausschuss laut. Sollten die Kürzungen so kommen, sei dies auch auf die zunehmende Reformunwilligkeit aus der Mehrheit des Gremiums zurückzuführen. Am Ende könnte der Landwirtschaftsausschuss sich jedenfalls lediglich mit den übrig gebliebenen Vorschlägen für die GAP-Verordnung und die Gemeinsame Marktorganisation (GMO) nach 2027 begnügen müssen.
AgE