EU erlaubt Entnahme von Wölfen

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Unter bestimmten Umständen erlaubt es das EU-Recht, den Wolf und andere große Beutegreifer gezielt zu entnehmen, nämlich wenn eine harmonische Koexistenz mit Mensch und Weidetieren ansonsten unmöglich ist. Darauf hat die österreichische EU-Parlamentarierin Simone Schmiedtbauer vergangene Woche hingewiesen. In ihrem neuesten Leitfaden zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie habe die EU-Kommission klargestellt, dass Entnahmen von Wölfen möglich seien, selbst wenn in einem Mitgliedstaat kein günstiger Erhaltungszustand bestehe. Die dafür maßgebliche FFH-Richtlinie und der Schutzstatus des Wolfs würden in absehbarer Zeit zwar nicht geändert, stellte Schmiedtbauer klar. Allerdings könnten und müssten national die Möglichkeiten zu Ausnahmeregelungen, welche die Richtlinie beinhalte, voll ausgeschöpft werden. Wie die Europaabgeordnete ausführte, sind Ausnahmen zum strengen Schutz und damit zu Entnahmen von Wölfen nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie laut Leitfaden unter anderem legitim „zur Verhütung ernster Schäden ... in der Tierhaltung“ oder „aus Gründen von überwiegendem öffentlichem Interesse, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“. Darauf könne man sich bei der Umsetzung der Schutzvorschriften ohne Zweifel berufen. „Das ist ein Erfolg für die heimischen Tierhalter“, betonte Schmiedtbauer, die nach eigenen Angaben im vergangenen Herbst von EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius zu Beratungen mit dem zuständigen Expertengremium der Brüsseler Kommission für die Auslegung der FFH-Richtlinie eingeladen worden war.