EU gestattet Hilfen

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Vor allem schweinehaltenden Betriebe wollen die Regierungen mehrerer EU-Mitgliedstaaten angesichts der Marktverhältnisse mit finanziellen Unterstützungen helfen. So hat die Regierung von Österreich ihre Maßnahme „Verlustersatz“ für indirekt von der Corona-Krise betroffene Betriebe verlängert. Laut dem Österreichischen Bauernbund steht ein Gesamtvolumen von 20 Mio. € als nicht rückzahlbarer Zuschuss konkret für Schweinehalter zur Verfügung. Wer im Zeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022 einen Verlust von mindestens 30 % beim Deckungsbeitrag hat, dem werden 70 % des Verlustes als Zuschuss gewährt. Beantragt werden kann die finanzielle Hilfe ab April über die Agrarmarkt Austria (AMA). Die seit zwei Jahren andauernde Corona-Pandemie habe die Schweinehalter aufgrund von Absatzausfällen in der Gastronomie und anderen Bereichen in Existenznot gebracht. Die Erzeugererlöse für Schweine seien im Keller, während die Preise für agrarische Betriebsmittel deutlich gestiegen seien. Allein die höheren Getreidepreise verteuerten die Fütterung eines Schweins um rund 15 €.

Mit Blick auf die Auszahlung coronabedingter Hilfsgelder durch die Mitgliedstaaten zeigt sich die EU-Kommission auch gegenüber Italien tolerant. Im Rahmen des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen darf Italien Unternehmen in der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei, der Aquakultur und verwandten Sektoren mit weiteren insgesamt 500 Mio. € unter die Arme greifen. Laut der Kommission wurde die ursprüngliche italienische Regelung zur Unterstützung der unter Corona leidenden Agrarunternehmen bereits im Juli 2021 genehmigt. Konkret können die Beihilfen in Form von direkten Zuschüssen, rückzahlbaren Vorschüssen sowie Steuer- und Zahlungserleichterungen erfolgen. Ferner sind unter anderem Ermäßigungen von oder der komplette Verzicht auf Sozialversicherungsbeiträgen sowie ein Schuldenerlass vorgesehen. Darüber hinaus sind Zuschüsse für von den Betrieben nicht mehr zu stemmende Fixkosten möglich. Ziel ist es laut Rom, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen und ihnen so zu ermöglichen, ihre Tätigkeit während und nach dem Ende der Krise fortzusetzen.

Grünes Licht von der EU-Kommission hat auch Polen für staatliche Zuschüsse zur Abfederung von Corona-und ASP-Folgen erhalten. Das Land darf durch die Corona-Krise wirtschaftlich getroffene Sauenhalter mit umgerechnet rund 88 Mio. € helfen. Die Unterstützung darf in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Liquiditätsengpässe der polnischen Sauenhalter abzumildern. Ausgeglichen werden soll unter anderem ein Teil der Verluste, die polnischen Ferkelproduzenten durch die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden restriktiven Maßnahmen zur Eindämmung der Virusausbreitung entstanden sind.

Auch Frankreich hat ein Hilfspaket für die Schweinehalter geschnürt. Laut Landwirtschaftsministerium werden in Abstimmung mit der Branche und den Agrarbanken bis zu 270 Mio. € zur Unterstützung der Tierhalter bereitgestellt. Davon sollen maximal 75 Mio. € als Soforthilfen in Form von direkten Zuschüssen ausgereicht werden, um Betrieben mit starken Liquiditätsproblemen, die bereits ein staatlich garantiertes Darlehen beantragt haben, innerhalb von zwei Wochen mit 15 000 € unter die Arme zu greifen. Mit 20 Mio. € will Paris außerdem die Schweinehalter von Sozialabgaben entlasten. Flankierend zum Hilfspaket will sich Frankreich in Brüssel für Unterstützungsmaßnahmen auf europäischem Niveau einsetzen. Nach Einschätzung des Ministeriums sind Beihilfen für die Private Lagerhaltung (PLH) und andere Eingriffe „absolut notwendig“, um den Markt zu entlasten. AgE