Zuständig für bessere Kontrollen bei Importen
Die Europäische Union wird die Kontrollen von importierten tierischen und pflanzlichen Produkten sowie Lebensmitteln verstärken. Das hat die EU-Kommission in der Vorwoche angekündigt. Demnach soll die Anzahl der Export-Audits in Drittstaaten in den beiden kommenden Jahren um die Hälfte erhöht werden, und zwar bereits ab dem 1. Januar 2026. Auch bei der Einfuhr in die Mitgliedstaaten soll genauer hingeschaut werden; die Audits der Grenzkontrollen sollen um ein Drittel ausgeweitet werden. Nach Verstößen soll zudem risikoabhängig sowohl bei Warengruppen als auch Herkunftsländern die Überwachung ausgeweitet werden.
Um die Einfuhrkontrollen grundsätzlich zu verbessern, wird eine eigene Taskforce ins Leben gerufen. Im Fokus sollen laut Kommission dabei insbesondere Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln und das Tierwohl stehen. Die Einsatzgruppe soll sich unter anderem mit der EU-weit koordinierten Überwachung von bestimmten Waren befassen. Alle eingeführten Tiere, Nahrungs- und Futtermittel sowie Pflanzen und pflanzlichen Produkte müssten die geltenden Gesundheits- und Hygienevorgaben sowie bestimmte Tierwohlstandards erfüllen, betont die Brüsseler Behörde. Diese Anforderungen seien „nicht verhandelbar und gelten für alle Handelspartner“.
Erst Ende November hatte die EU-Kommission eine Folgenabschätzung zur Einführung von Spiegelklauseln in Bezug auf den Pflanzenschutz auf den Weg gebracht. Brüssels Bemühungen um die Angleichung von Produktionsstandards dürften zumindest anteilig dazu dienen, Vorbehalte gegen das Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten abzubauen.
Im landwirtschaftlichen Berufsstand wird schon seit Längerem auf Spiegelklauseln als festen Bestandteil von Handelsabkommen gepocht; auch die französische Regierung hat robuste Regelungen zum Schutz der Agrarwirtschaft zu einer ihrer Bedingungen für die Zustimmung zu dem umstrittenen Handelsabkommen mit den Mercosur-Staaten gemacht.
AgE