Die Europäische Kommission hat keine Bedenken gegen den Entwurf der Bundesregierung für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium in der vergangenen Woche mitteilte, hat das die grundsätzliche Prüfung ergeben, die von der Brüsseler Administration bei der Notifizierung nach der sogenannten Transparenzrichtlinie vorgenommen wurde. Das Berliner Agrarressort zeigte sich erwartungsgemäß zufrieden mit der Entscheidung, wies aber zugleich darauf hin, dass wesentliche Änderungen an der Regierungsvorlage eine erneute Notifizierungspflicht auslösen könnten. Derzeit laufen die parlamentarischen Beratungen über die Vorlage zu einer verbindlichen staatlichen Haltungskennzeichnung. Im Rahmen der Internationalen Grünen Woche machten insbesondere Vertreter von SPD und FDP deutlich, dass sie Korrekturen am Regierungsentwurf anstreben.
Die Forderungen aus den Reihen der Koalition zielen vor allem darauf ab, den Geltungsbereich der geplanten Pflicht zur Haltungsformkennzeichnung und deren Abdeckung zu erweitern, ein Downgrading von Produkten aus höheren Haltungsstufen zu ermöglichen, die Haltungsformen um Tierwohlkriterien zu ergänzen und ein Nebeneinander der staatlichen Kennzeichnung mit privatwirtschaftlichen Ansätzen wie die der Initiative Tierwohl zu gewährleisten. Auch der Bundesrat hat bekanntlich in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Vielzahl von teilweise weitreichenden Änderungen verlangt. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat sich wiederholt offen für Anpassungen gezeigt. Die Koalition hat sich vorgenommen, die Finanzierungsfragen bis Ende März zu klären und das Gesetzespaket aus Tierhaltungskennzeichnung sowie Anpassung des Bau- und Umweltrechts bis zur Sommerpause zu beschließen. Das angekündigte Bundesprogramm zur Finanzierung vom Um- und Neubauten soll im Herbst an den Start gehen.
AgE