Der Trilog aus EU-Kommission, Rat und Europaparlament hat sich auf eine erneute Verschiebung der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein Jahr verständigt. Nach der Einigung am Donnerstagabend vergangener Woche müssen jetzt noch Rat und EU-Parlament abschließend zustimmen, das gilt aber als Formalie. Die Co-Gesetzgeber haben sich mit dem erneuten Aufschub gegen den Willen der EU-Kommission durchgesetzt. Die Brüsseler Behörde hatte in ihrem Änderungsentwurf keine Verschiebung eingeplant.
Nach der Zustimmung von Rat und Parlament muss der vereinbarte Text vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit die Änderungen in Kraft treten können. Andernfalls würden die bisherigen Fristen gelten. Zur Erinnerung: Die bisher gültige Version der EUDR muss derzeit noch ab dem 30. Dezember angewendet werden. Aus dem Europäischen Parlament heißt es bereits, dass in der letzten Plenarsitzung dieses Jahres zwischen dem 15. und 18. Dezember über die Verschiebung abgestimmt werden soll.
Während große Unternehmen und Händler die Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 anwenden müssen, sollen kleine Unternehmen – dazu werden Privatpersonen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen gezählt – erst ab dem 30. Juni 2027 die neuen Regelungen befolgen müssen. Durch diese zusätzliche Frist soll ein reibungsloser Übergang gewährleistet werden.
Insbesondere sollen die IT-Systeme der EU-Kommission bei der elektronischen Abgabe der Sorgfaltspflichterklärungen durch Unternehmen, Händler und ihre Vertreter verlässlich genutzt werden können. Das Europaparlament hatte im Trilog darauf gepocht, dass die zuständigen Behörden dazu verpflichtet werden, sich über schwerwiegende technische Fehler oder Störungen im Informationssystem auszutauschen.
AgE