Die Europäische Union hat das Ziel, zwischen 2014 und 2020 mindestens 20 % der Gelder aus ihrem Haushalt für den Klimaschutz auszugeben, nicht erfüllt. Zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Rechnungshof (EuRH). Wie aus dessen gestern Abend in Luxemburg veröffentlichten Bericht hervorgeht, waren die gemeldeten Ausgaben „nicht immer“ klimarelevant. Die Prüfer stellen zudem fest, dass dies vor allem die EU-Agrarzahlungen betreffe. In keinem anderen Bereich seien so viele Ausgaben zu Unrecht als klimaschutzdienlich verbucht worden wie bei der Förderung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Laut EuRH wurde der entsprechende Betrag für den Agrarsektor um fast 60 Mrd Euro zu hoch angesetzt. Von der EU-Kommission seien zwar 26 % der Mittel für die Agrarförderung als klimarelevant eingestuft worden, was etwa der Hälfte der gesamten Klimaschutzausgaben der Europäischen Union entspreche. Allerdings stellen die Luxemburger Rechnungsprüfer kritisch fest, dass die Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft der EU seit 2010 nicht mehr zurückgegangen seien. Insofern waren die Klimaschutzausgaben dem EuRH zufolge „oft wirkungslos“.
Insgesamt seien aus dem EU-Haushalt in den Jahren 2014 bis 2020 nach Angaben der Europäischen Kommission 216 Mrd Euro für Klimaschutzmaßnahmen ausgegeben worden, womit die Zielvorgabe von 20 % erfüllt worden sei, berichtet der Hof. Aus Sicht der Rechnungsprüfer ist dieser Betrag aber um wenigstens 72 Mrd Euro zu hoch angesetzt worden, da die vermeintlichen Klimaschutzausgaben eine nur unzureichende Wirkung hatten.
Vor diesem Hintergrund warnt der EuRH im Hinblick auf den laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU vor einer erneut geschönten Klimaberichterstattung. Auch die Angaben der Kommission für den Zeitraum 2021 bis 2027 könnten unzuverlässig sein, zumal das Ausgabenziel der EU für den Klimaschutz noch höher - nämlich bei 30 % - liegen solle.
Kritisch gibt sich der Rechnungshof auch hinsichtlich des 2020 aufgelegten EU-Wiederaufbaufonds. Er mahnt diesbezüglich zur „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“; wirtschaftliche Tätigkeiten dürften den Umwelt- oder Klimazielen nicht zuwiderlaufen. Der Wiederaufbaufonds werfe „zusätzliche Fragen“ auf, da unklar sei, wie die betreffenden Zahlungen und die Klimaschutzziele miteinander verknüpft seien. AgE