Prüfung könnte für neue Verzögerungen sorgen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird möglicherweise das letzte Wort zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten sprechen. Das EU-Parlament hat am Mittwoch der Vorwoche überraschend entschieden, die umstrittene Vereinbarung durch die Luxemburger Richter prüfen zu lassen. Beobachter hatten im Vorfeld nicht damit gerechnet, dass die entsprechende Entschließung eine Mehrheit erhält, zumal die rechtspopulistischen Kräfte einen eigenen Antrag auf den Weg gebracht hatten. Dieser fiel bei den Abgeordneten allerdings durch, während die Resolution der proeuropäischen Mercosur-Kritiker mit 334 zu 324 Stimmen bei elf Enthaltungen gebilligt wurde.
Der EuGH wird das Abkommen nun auf Basis der Entschließung einer Prüfung unterziehen. Noch völlig unklar ist, wie lange das dauern wird. Aus Parlamentskreisen sind Angaben von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren zu hören. Eine zwingend aufschiebende Wirkung in Bezug auf eine vorläufige Anwendung des Abkommens soll die Prüfung nicht haben. Das Parlament wird allerdings erst zur endgültigen Abstimmung schreiten, wenn die Luxemburger Richter zu einem Ergebnis gekommen sind.
Die Initiatoren der Prüfung durch den EuGH stoßen sich unter anderem an dem im Abkommen vorgesehenen Ausgleichsmechanismus. Dieser soll es einem Vertragspartner ermöglichen, Entschädigungen geltend zu machen, wenn Vorgaben der jeweils anderen Seite wirtschaftlich positive Effekte des Freihandelsabkommens verringern. Außerdem geht es um die Entscheidung der Kommission, Mercosur als geteiltes Abkommen auszugestalten. Argumentiert wird, dass die Brüsseler Behörde damit gegen das ursprüngliche Verhandlungsmandat sowie eine Entscheidung des Rates verstößt. Auch das Vorsorgeprinzip soll nicht angemessen Berücksichtigung gefunden haben.
Begrüßt wurde die Entscheidung des Parlaments vom österreichischen Grünen-Abgeordneten Thomas Waitz. Aus seiner Sicht wäre es „demokratisch unverantwortlich“, den Vertragstext nach mehr als 25 Jahren geheimer Verhandlungen nicht durch den EuGH überprüfen zu lassen. Dafür gebe es noch zu viele offene Fragen. Für deutliche Kritik sorgte, dass Abgeordnete der Grünen wie auch Abgeordnete rechtspopulistischer Parteien für den Antrag stimmten und so eine Mehrheit für den Antrag ermöglichten. Auch Christine Singer von den Freien Wählern hat die Entschließung unterzeichnet und begrüßt das Abstimmungsergebnis.
AgE/ds