Faire Balance zwischen Erben

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Der Bundestag hat die Reform der Höfeordnung beschlossen

 

Die Abfindung weichender Erben im Rahmen der Höfeordnung wird neu geregelt. Die dafür erforderliche Gesetzesänderung hat der Bundestag am Donnerstag vergangener Woche mit breiter Mehrheit beschlossen. Die mit der Abschaffung des Einheitswerts zum Ende dieses Jahres notwendig gewordene Reform der Höfeordnung könnte das letzte Agrargesetz gewesen sein, das in dieser Legislaturperiode vom Parlament verabschiedet worden ist. Inhaltlich folgte der Deutsche Bundestag weitgehend dem vom Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) gemeinsam mit den im Bereich der Höfeordnung  tätigen anderen Landesbauernverbänden, also Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen, vorgelegten Entwurf. Die Höfeordnung soll demnach ab einem Grundsteuerwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft von 54 000 € oder 27 000 € bei Hofvermerk gelten. Daneben ist weiter möglich, Höfen per Erklärung die Hofeigenschaft zuzuweisen. Der Hofeswert für die Berechnung der Hofabfindung zugunsten der weichenden Erben bemisst sich mit dem 0,6-fachen Grundsteuerwert. Der Schuldenabzug soll bis zu 80 % des Hofeswerts möglich sein. Ergänzt wurde eine Übergangsfrist von zwei Jahren, in welcher für Betriebe, die dem Höferecht nicht mehr unterfallen, das Höferecht noch gilt.

 

Nach jetzigem Stand könnte sich der Bundesrat am 22. November mit dem Gesetzesvorhaben befassen, damit die Novelle zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. Dadurch wäre sichergestellt, dass dieses für die Landwirtschaft äußerst vorteilhafte Sondererbrecht dauerhaft erhalten bleibt. Der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Jürgen Thies, begrüßte die Neuregelung. Sie gewährleiste, dass die Abfindungen der weichenden Erben künftig steigen und ihre Ansprüche angemessen berücksichtigt würden. Gleichzeitig schütze die Reform die wirtschaftliche Tragfähigkeit der übernehmenden Hoferben.