Falsche Grundlage, falsche Zahlen

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Die von der Europäischen Kommission zur Novelle der Industrieemissionsrichtlinie kommunizierten Zahlen basieren möglicherweise auf einer veralteten Grundlage. Das legt ein aktueller Bericht des Nachrichtenportals „Euractiv“ nahe. Demnach beruhen die Angaben zur Anzahl der Betriebe, die durch den vorgeschlagenen Grenzwert von 150 Großvieheinheiten (GVE) unter den Anwendungsbereich der neuen Vorgaben fallen würden, auf Daten des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) von 2016. Würden der Abschätzung Daten von 2020 zugrunde gelegt, würde sich der Anteil der betroffenen Betriebe beträchtlich erhöhen, ihre Anzahl soll allerdings bedingt durch den Strukturwandel kleiner sein. Euractiv beruft sich auf ein Dokument der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission. Die Unterschiede zwischen den Berechnungen werden neben dem Strukturwandel auch auf Änderungen bei der Datenerfassung zurückgeführt. Bei der Vorstellung der Novelle im April 2022 hatte die Kommission erklärt, von der überarbeiteten Richtlinie würden 185 000 Betriebe beziehungsweise 13 % der Tierhalter in der gesamten EU erfasst. Auf Grundlage der Daten von 2020 würden gut 50 000 Betriebe weniger betroffen sein, die allerdings ein Fünftel aller Tierhalter in der Gemeinschaft ausmachen würden.