Fast gut so

LZ-Chefredakteur Detlef Steinert

Formal sind noch nicht alle nötigen politischen und rechtlichen Voraussetzungen abgearbeitet. Dennoch startet die Landwirtschaftskammer schon einmal mit der Registrierung von landwirtschaftlichen Betrieben, die Wiederaufbauhilfen beantragen wollen, um die Schäden nach dem Hochwasser im Juli zu beheben.

Als Journalist ist man von Berufs wegen gehalten, eine kritische Distanz zu wahren. Schließlich sollen die Medien als vierte Macht im Staat ein Auge da­rauf haben, dass die Staatsgewalten im Rahmen geltenden Rechts handeln. Daher ist es eher an der redaktionellen Tagesordnung, den Finger in eine Wunde zu legen, als daran mitzuwirken, dass eine Wunde schneller heilt. Wunden, sogar tiefste Wunden haben viele Menschen im südwestlichen Nordrhein-Westfalen und im nördlichen Rheinland-Pfalz derzeit zu beklagen. Wunden in der Landschaft, aber auch Wunden in den Seelen der Menschen haben die verheerenden Regenfälle Mitte Juli hinterlassen. Alle zu heilen, wird lange dauern. Manche, wie etwa die psychischen Belastungen infolge des Verlusts von Angehörigen und Freunden, wird nichts wirklich vergessen lassen, sondern bleibende Narben hinterlassen. Die Sorge um die Zukunft und die eigene Existenz kann über das bereits Erduldete hi­naus leicht neues menschliches Leid heraufbeschwören, in Form von Depressionen etwa, wenn nicht gar Schlimmerem. Deshalb tut die Politik gut daran, alles zu tun, um wenigstens das materielle Leid schnell zu lindern.

In der Tat haben Bund und Länder schnell reagiert. Unbürokratisch und rasch haben Betroffene Soforthilfen von bis zu 5 000 € je Haushalt erhalten, um für das Nötigste zu sorgen. Genauso unkompliziert muss es nun mit der Wiederaufbauhilfe gehen, für die insgesamt 30 Mrd. € bereit gestellt werden sollen. Bundesregierung und Bundestag haben im August in kaum gekannter Geschwindigkeit die nötigen Voraussetzungen geschaffen. Eine zweite Lesung des Aufbauhilfegesetzes im Parlament gilt als Formsache, ebenso, dass der Bundesrat in seiner Sondersitzung am 10. September diesem zustimmt. Beschleunigt hat das ganze Verfahren sicher nicht nur das Wissen darum, dass das Krisenmanagement der Verantwortlichen die bevorstehende Bundestagswahl beeinflussen kann. So hat der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder nach einhelliger Meinung vom Elbehochwasser in Sachsen 2002 politisch profitiert.

Von Sachsen profitieren dürften auch die aktuell Betroffenen. Denn anlässlich der Hochwasserkatastrophe, die das Bundesland 2013 heimgesucht hat, haben Bund und Länder eine Vereinbarung getroffen, die jetzt als Blaupause für die Wiederaufbauhilfe dienen soll und so ein endloses Abstimmen zwischen Ministerien und Behörden von Bund und Ländern überflüssig macht. Verfahrensbeschleunigend wirkt hoffentlich auch, dass NRW nicht länger wartet, bis die Druckerschwärze für das letzte Komma auf jedem Antragsvordruck getrocknet ist. So startet die Landwirtschaftskammer bereits damit, Betriebe zu registrieren, die Anträge stellen wollen (siehe S. 13). Sie nimmt damit schon einmal Schritte vorweg, die zweifelsohne sowieso erledigt werden müssen, wie zum Beispiel die Identifizierung der Betriebe. Wie Ministerin Ursula Heinen-Esser kürzlich bei dem Besuch eines betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes erläuterte, kann die Kammer zudem dabei helfen, die Schäden zu benennen, zu dokumentieren und einzustufen. Damit wären schon einmal erste Hürden genommen, die sonst einer schnellen und unbürokratischen Hilfe entgegenstehen. Aber nicht nur dabei hat NRW anscheinend aus den Erfahrungen mit der Dürrehilfe gelernt. Ebenso soll es keine Bedürftigkeitsprüfung geben, für die damals zum Beispiel auch Einkünfte von Ehepartnern he­rangezogen worden sind. Und auch Verluste durch entgangene Umsätze sollen berücksichtigt werden, zum Beispiel durch Ernteeinbußen.

So viel Pragmatismus und Flexibilität ist begrüßenswert und verspricht eine wirkungsvolle Hilfe, wenn es denn, so die Schätzungen, Ende September mit der Antragstellung losgehen kann. Eine Frage bleibt bislang jedoch offen: Wer zählt zu den Betroffenen und damit zum Kreis der Berechtigten für die Wiederaufbauhilfe? Sind es nur diejenigen, die das Wasser von der Seite und von unten erwischt hat, also alle, die Fluten und/oder Hochwasser geschädigt haben? Oder gehören auch die dazu, die nur Starkregen abbekommen haben? So wenig wie das Tief Bernd einen Unterschied gemacht hat, ob es seine Wassermassen über Mittelgebirge oder Niederungen ergießt, so wenig Unterschied sollte nun gemacht werden. Am Ende haben alle die Naturgewalt des Wassers spüren müssen. Darauf muss man als Journalist bei allem Wohlwollen dann doch hinweisen.