Trilog zu Neuen Züchtungstechniken kann starten
Die Suche nach einer gemeinsamen Position der Mitgliedstaaten zum Kommissionsvorschlag für Neue Züchtungstechniken (NZT) hat deutlich länger gedauert als die des Europaparlaments. Gut 13 Monate nach dem Parlamentsvotum hat der jüngste Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft am Freitag vergangener Woche im Ständigen Ausschuss der EU-Botschafter (Coreper) eine qualifizierte Mehrheit erhalten. Dem Vernehmen nach hat Deutschland sich enthalten. Die Trilog- Gespräche mit dem Europaparlament und der EU-Kommission können nun beginnen.
Wesentliche Elemente des Vorschlags der EU-Kommission trägt eine Mehrheit der EU-Länder mit. Dazu zählt unter anderem, dass NZT-Pflanzen der Kategorie 1 auch auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtungsmethoden entstehen können und damit von den derzeitigen Vorschriften über gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ausgenommen wären. Es gäbe damit auch keine Kennzeichnungspflicht. Saatgut der Kategorie 1 müsste allerdings gekennzeichnet werden. Alle anderen NZT-Pflanzen – also die der Kategorie 2 – würden gemäß der Ratsmeinung auch dem Vorschlag der Kommission unterliegen. Konkret hieße dies, dass für sie die Vorschriften der GVO-Rechtsvorschriften gelten würden. Das schließt die Risikobewertung und die Zulassung vor dem Inverkehrbringen ein. Auch eine Kennzeichnung wäre verpflichtend.
Mehr in LZ 12-2025 auf S. 7.
AgE