Wenn der Bundestag über die Haushaltsplanung der Bundesregierung debattiert, geht es immer heiß her. Dabei ist es Tradition, dass die Opposition mit der Regierung hart ins Gericht geht. In diese Tradition reihen sich mittlerweile auch Vertreter der Regierungsparteien ein. So zum Beispiel beim Thema Agrarsozialversicherung.
Hoffentlich ergeht es Julia Klöckner nicht wie Norbert Blüm. Der hatte bekanntlich in seiner Zeit als Minister mit Zuständigkeit für Arbeit und Soziales in der Regierungszeit von Helmut Kohl den Spruch geprägt: „Die Rente ist sicher.“ Heute weiß jeder, der frisch ins Berufsleben startet, dass das Scherflein, das am Ende des Arbeitslebens zusammenkommt, für eine ausreichende Absicherung im Ruhestand nicht ausreicht. Rechtzeitig vorsorgen und zusätzliche Polster über die gesetzliche Rente hinaus aufbauen, heißt es deshalb.
Auch die sogenannte Bauernrente reicht längst nicht zur Finanzierung eines angemessenen Lebensabends. Altenteilsleistungen der Hofübernehmer oder Pachteinnahmen sowie das eigene Dach über dem Kopf, das Mietausgaben spart, entspannen die Situation etwas. Aus dem Vollen schöpfen können Landwirte und Landwirtinnen im Ruhestand dennoch kaum. Deshalb ist die Bauernrente nach wie vor unverzichtbar. Unverzichtbar sind auch die Zuschüsse dazu, die dafür aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fließen. Sie sollen 2020, so der aktuelle Haushaltsentwurf, der in der vergangenen Woche im Bundestag in Berlin behandelt wurde, 2,42 Mrd. € betragen und damit um 70 Mio. € höher ausfallen als im Vorjahr. Insgesamt ist für den Haushaltstitel „Landwirtschaftliche Sozial-politik“, der auch den Zuschuss zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung beinhaltet, eine Steigerung von 80 Mio. € auf 4,111 Mrd. € vorgesehen. Viel Geld.
Zu viel Geld, findet anscheinend die westfälische Abgeordnete Ursula Schulte (SPD). Sie hat anlässlich der Debatte über den Haushalt eine „deutliche Unwucht“ im Agrarhaushalt beklagt, weil annähernd zwei Drittel der Ausgaben des BMEL auf die Agrarsozialpolitik entfallen und lediglich 15,7 Mio. € auf Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Ernährung. Geht es nach ihr, sei zu hinterfragen, „ob das jetzige agrarsoziale System in die Zeit passt“. Dieses sei einmal geschaffen worden, „um die Hofabgabe sicherzustellen und damit den Strukturwandel zu beschleunigen“. Was für eine Argumentation! Um den Strukturwandel zu beschleunigen, hat die Politik doch längst ganz andere Mittel. Überbordende Auflagen und Dokumentationswahnsinn lassen doch von alleine immer mehr Landwirte am Weiterwirtschaften zweifeln und rauben dem jungen, gut ausgebildeten Nachwuchs doch zusehends den Enthusiasmus und die Motivation für den Beruf.
Was folgt, kennt man vom Rentensystem der Arbeitnehmer: Immer weniger Beitragszahler müssen die Ansprüche einer zunehmenden Zahl an Anspruchsberechtigten schultern, gleichzeitig sinkt die Anspruchshöhe künftiger Rentner, und auch das Renteneintrittsalter ohne Abschläge wird gefühlt von Legislaturperiode zu Legislaturperiode heraufgesetzt. Und dennoch wächst jährlich der Bundeszuschuss zur Rentenversicherung. 2020 soll er erstmals die Marke von 100 Mrd. € übersteigen und mit 101,8 Mrd. € im Haushalt des Bundes-ministeriums für Arbeit und Soziales zu Buche stehen. So sieht in Wahrheit die Rentensicherheit à la Norbert Blüm aus. Und die von Julia Klöckner? Die besteht bislang darin, dass sie immer wieder betont, Finanzminister Olaf Scholz habe ihr wiederholt zugesichert, an dem Posten ihres Haushalts werde nicht gerüttelt. Zuletzt gehört auf dem Deutschen Bauerntag im Juni im sächsischen Schkeuditz. Sollte das Agrarpaket, das sie mit Umweltministerin Svenja Schulze ausgeheckt hat, erst einmal in Kraft treten, könnte die Zahl der Beitragszahler zur landwirtschaftlichen Alterskasse und zur landwirtschaftlichen Krankenkasse noch einmal rapide nach unten rutschen und mit ihm auch das Beitragsaufkommen. Die Finanzierungslücken, die es dann zu stopfen gilt, würden noch einmal größer und damit – so Julia Klöckner denn zu ihrem Wort steht – auch der Zuschussbedarf, den es im Haushalt des BMEL einzuplanen gilt. Es sei denn, dass es auch in diesem Punkt nicht weit her ist mit der Absicht, für gleichwertige Lebensbedingungen in der Stadt und auf dem Land zu sorgen.