Flächenschutz im Landtag

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Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz wollen die Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen die landwirtschaftlichen Betriebe vor weiteren Flächenverlusten schützen, die Artenvielfalt fördern und die Bürokratie für die Kommunen abbauen. Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs, der am vergangenen Donnerstag von der CDU- und der FDP-Fraktion in den Landtag eingebracht wurde, ist der Aufbau eines Kompensationsregisters. Dieses soll Transparenz darüber schaffen, wer und wofür jemand einen Ausgleich für einen Eingriff in die Natur vornimmt. Zuständig für die Führung dieses Online-Katasters wird das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sein.

In der Begründung heißt es, dass die Flächeninanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Arealen im Rahmen der Gesamtkompensation auch bei Eingriffen auf ökologisch höherwertigen Flächen möglichst nicht größer sein soll als diejenige für den Eingriff. Bei Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sei zudem „auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen“. Laut Entwurf könnten geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auch Maßnahmen des ökologischen Landbaus bis hin zu kompletten Betriebsumstellungen sein.

Die Umwelt- und Agrarsprecherin der CDU-Fraktion, Bianca Winkelmann, betonte im Vorfeld der ersten Lesung der Novelle, dass bei den Kompensationsmaßnahmen neue Wege gegangen werden müssten und „stärker auf Qualität statt Quantität“ zu setzen sei. Zum Erhalt der Biodiversität sieht die Gesetzesnovelle die Anlage von insektenfreundlichem Grün entlang der Landesstraßen und auch auf Lärmschutzeinrichtungen vor. Städten und Gemeinden wird empfohlen, mit ihren kommunalen Straßen ebenso zu verfahren.

Erwartungsgemäß abgeblockt wurden von der Koalition die Anträge von SPD und Grünen. Der SPD-Vorlage zufolge sollte die Landesregierung unter anderem aufgefordert werden, im Vertragsnaturschutz die Mittel für die Anlage von Feldgehölzen zu erhöhen, sich bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für Feldgehölze als Umweltmaßnahme starkzumachen und ein Förderprogramm „Landschaft gestalten – mehr Artenvielfalt durch einen Verbund von Hecken und Feldgehölzen“ zu erstellen. Die Grünen forderten, eine Höchstgrenze für den Flächenverbrauch als Ziel im Landesentwicklungsplan zu verankern und Instrumente zu erstellen, mit denen der Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen bis 2025 schrittweise auf maximal 5 ha pro Tag und bis 2035 auf null abgesenkt werde. Sie beklagten, dass sich der Flächenverbrauch seit der schwarz-gelben Landesregierung verschärft habe. So habe der Flächenverlust 2017 bis 2019 im Mittel 21,9 ha pro Tag betragen.

AgE