Flächenverbrauch: Verbindlich verringern

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Verbindliche Mengenvorgaben für den Flächenverbrauch fordert der Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), Prof. Dirk Messner, an. Nur dann werde der Druck ausreichend groß sein, um die auf nationaler und europäischer Ebene gesteckten Ziele zu erreichen. Laut Messner stehe die Reduzierung des Flächenverbrauchs seit fast 20 Jahren als Schlüsselindikator in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Die seither erreichten Fortschritte hält er aber für unzureichend. Jeden Tag würden 56 ha überwiegend fruchtbaren landwirtschaftlichen Bodens bebaut und versiegelt. Der UBA-Präsident hält sowohl das nationale 30-ha-x-Ziel beim Flächenverbrauch als auch das von der Europäischen Kommission ausgegebene Netto-Null-Ziel bis 2050 nur dann für erreichbar, wenn sie rechtlich bindend werden. Positiv wertet er einen Handel mit Flächenzertifikaten, beurteilt dessen politische Umsetzbarkeit aber skeptisch. Alternativ komme eine verbindliche Mengenbegrenzung über die Raumordnung infrage.

Auch in Nordrhein-Westfalen geht der Flächenverbrauch nach einer Auswertung von Katasterdaten durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) weiter. Zwar ist der tägliche Flächenverbrauch zwischen 2017 und 2019 um mehr als 3 ha  auf 19,0 ha zurückgegangen. Dennoch wurde in dieser Zeit in der Summe eine Fläche im Umfang von 240 km² beansprucht. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) führt den ungebremsten Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen auch auf die fehlende Entschlossenheit der Landesregierung zurück und kritisiert, dass da­rauf verzichtet wurde, ein Flächensparziel in den Landesentwicklungsplan einzubinden.