Mit einem Hilfsprogramm werden Bund und Länder unter anderem landwirtschaftliche Betriebe finanziell unterstützen, die aufgrund des Hochwasserereignisses im Juli 2021 geschädigt worden sind. Diese Hilfen werden zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte vom Land getragen. Die dazu erforderliche Verwaltungsvereinbarung befindet sich in der Abstimmung und wird in Kürze verabschiedet werden. Das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium schafft zurzeit die Voraussetzungen zur Umsetzung und Gewährung der Hochwasserbeihilfen.
Die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe haben die Möglichkeit, sich vorab bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen registrieren zu lassen. Dazu ist die Angabe erforderlich, ob sich der Schaden nur auf die landwirtschaftliche Fläche bezieht oder auch weitere Schäden im landwirtschaftlichen Betrieb durch das Hochwasser entstanden sind.
Sobald Antragsformulare vorliegen, werden sie im Internet zur Verfügung gestellt und zusätzlich an die registrierten Betriebe versandt. Die ausgefüllten Antragsformulare sind bei der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einzureichen. Für die Prüfung der Anträge und die Auszahlung der Hochwasserbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe wird der Direktor der Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter zuständig sein.
Voraussetzung für eine Hilfsleistung ist, dass die Schäden in einem direkten ursächlichen Zusammenhang mit dem Hochwasser im Juli stehen und die betroffenen Betriebe Schäden in Höhe von mehr als 5 000 € nachweisen können. Die Betriebe müssen ihren Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen haben und die entstandenen Schäden müssen in der Gebietskulisse für die vom Hochwasser im Juli betroffenen Kommunen liegen. Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse generell in Höhe von 80 % der Schadensumme gewährt werden.
Bernhard Rüb, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen