Zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe in den Flutkatastrophengebieten hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner in Brüssel um den Abbau bürokratischer Hürden für den diesjährigen Bezug von Agrarfördergeldern gebeten. Konkret geht es Klöckner in einem Schreiben an EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski darum, auf die eigentlich im EU-Recht vorgesehene Einzelmeldung von Fällen höherer Gewalt zu verzichten. Alternativ sollten die Ermittlung der betroffenen Flächen und die Nachweisführung von den zuständigen Behörden auf Grundlage etwa von Hochwasserkarten oder Bildaufnahmen vorgenommen werden, schlägt die Ministerin vor. Somit sei auch die pünktliche Auszahlung der Agrarförderung gewährleistet, auf die die geschädigten Betriebe gerade dieses Jahr angewiesen seien. Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser wies darauf hin, dass das Land neben den Soforthilfen über den Landesbetrieb Wald und Holz 2,4 Mio. € aus vorhandenen Haushaltsmitteln zur Verfügung stelle, um kurzfristige Maßnahmen zur Instandsetzung der Infrastruktur in den Wäldern zu unterstützen und damit die Zugänglichkeit der Wälder sicherzustellen.