Förderanteil verdoppelt

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Tierwohlställe: Klöckner erhält von Brüssel grünes Licht für höhere Investitionsbeihilfen

Die Tierhalter in Deutschland können beim geplanten Umbau ihrer Ställe auf höhere Tierwohlstandards mit besseren Förderbedingungen rechnen. Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag vergangener Woche mitteilte, konnte Agrarressortchefin Julia Klöckner auf EU-Ebene in Gesprächen mit dem Parlament und der Kommission nicht nur eine höhere Bezuschussung von entsprechenden Investitionen, sondern auch eine Verlängerung des Förderzeitraumes für Tierwohlmaßnahmen erreichen. Beide Maßnahmen werden empfohlen, um den Umbau der Tierhaltung nach dem Borchert-Konzept in der Praxis umzusetzen. „Wir haben in den Verhandlungen für die Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023 erreicht, dass Investitionen in höhere Tierwohlstandards künftig mit bis zu 80 % gefördert werden können – bislang waren nur 40 % möglich. Das haben wir verdoppelt“, erklärte Klöckner. Daneben sei die Förderdauer für Tierwohlmaßnahmen nicht mehr auf sieben Jahre beschränkt, „sondern unbegrenzt“. Das seien entscheidende Punkte, die den Tierhaltern die notwendige Planungssicherheit und langfristiges Vertrauen in den Umbau der Tierhaltung brächten. Denn die Landwirte bräuchten Verlässlichkeit, nicht nur für eine Legislaturperiode. „Dafür haben wir nun die Voraussetzungen geschaffen. Das ist ein großer Erfolg“, betonte Klöckner.

Die Agrarsprecherin der Grünen im bayerischen Landtag, Gisela Sengl, schöpft anlässlich der Aussagen von Klöckner die Hoffnung, dass der Antrag ihrer Partei für eine höhere Förderung zur Umstellung der Anbindehaltung auf Laufställe im Freistaat doch noch eine Mehrheit findet. Anfang Juli hatte die Fraktion beantragt, den Förderbeitrag beim Umbau auf Laufställe und sonstige Formen der Rinderhaltung für kleine Betriebe von 30 % auf 70 % zu erhöhen. „Obwohl offensichtlich war, dass dies der richtige Weg ist, hat die schwarze-orange Staatsregierung dieses so wichtige Anliegen abgelehnt“, beklagte Sengl. Die Begründung sei gewesen, dass dies nicht vereinbar mit EU-Recht sei. „Nach der neuen Vorgabe durch die Bundeslandwirtschaftsministerin hoffe ich, dass die CSU ihr Votum noch einmal ändert und dem Grünen-Antrag im Plenum des Landtags doch zustimmen wird“, so die Agrarsprecherin.        AgE