Bezieher von Fördermitteln aus dem „Investitions- und Zukunftsprogramm für die Landwirtschaft“ sollten anstehende Fristen nicht versäumen. So weist die Landwirtschaftliche Rentenbank darauf hin, dass der vollständige Verwendungsnachweis bis spätestens 1. Dezember 2021 in ihrem Online-Portal hochgeladen werden muss, wenn auf dem Bescheid als Frist 31. Oktober angegeben ist. Bei späterer Vorlage bestehe kein Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung. Empfängern von Zuwendungen empfiehlt die Rentenbank zudem, die Hinweise zur Erfassung der Verwendungsnachweise zu beachten und auch für bereits beantragte Auszahlungen zu prüfen, ob die notwendigen Schritte entsprechend durchgeführt wurden. Verwendungsnachwiese können über foerderportal.rentenbank.de/kunde/login hochgeladen werden.
Komme es aufgrund von Lieferschwierigkeiten zu Verzögerungen des eingereichten Vorhabens über den 1. Dezember 2021 hinaus, könne auch eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums in das Jahr 2022 beantragt werden. Anträge auf Übertragung sind laut Rentenbank allerdings bis spätestens Ende Oktober bei ihr einzureichen. Ausdrücklich weist die Förderbank darauf hin, dass der Anspruch auf die Auszahlung der Zuwendung verfällt, wenn bis zum 1. Dezember 2021 weder ein Auszahlungsantrag mit entsprechendem Verwendungsnachweis über das Online-Portal eingereicht noch eine Übertragung in das kommende Jahr beantragt wurde.
Handlungsbedarf besteht gegebenenfalls auch für Empfänger von Förderungen für Wirtschaftsdüngerlagerstätten. Sollten diese bereits 2021 mehr Mittel verausgaben können als bereitgestellt, sollten sie ihren Verwendungsnachweis möglichst schnell anpassen. Sollten sie die zur Verfügung gestellten Mittel nicht voll ausschöpfen, können sie dagegen eine Übertragung in das nächste Jahr beantragen.