Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse stärken

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Die Europäische Kommission hat eine stärkere Förderung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse (FWZ) genehmigt. Damit könnten diese Gruppen bald mehr Förderung in Anspruch nehmen und ihren Mitgliedern in größerem Umfang Dienstleistungen für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung anbieten. Dazu gehören laut Ministerium unter anderem die Planung von Maßnahmen, die Vermittlung von Unternehmen für deren Durchführung, die Kontrolle der Arbeiten, die Vermittlung von Abnehmern von Produkten aus den Wäldern oder auch die Beantragung von Fördermitteln. Mit der besseren Unterstützung will das Agrarressort dem Negativtrend bei den Zusammenschlüssen entgegenwirken. Bisher unterlag die Förderung der De-minimis-Auflage. Das bedeutete, dass die FWZ mit maximal 200 000 € in drei Jahren gefördert werden konnten. Dies habe die Selbsthilfeeinrichtungen erheblich darin begrenzt, die Dienstleistungen für ihre Mitglieder auszuweiten, erklärte das Ministerium. Auch die Professionalisierung und Weiterentwicklung der Angebote an die gewachsenen Herausforderungen wie die Klimakrise oder den Erhalt der Artenvielfalt hätten unter dieser Einschränkung gelitten.

Nach Ressortangaben gehört der größte Teil der insgesamt rund 5,5 Mio. ha Privatwald in Deutschland Kleinstwaldbesitzenden mit einer durchschnittlichen Forstfläche von lediglich etwa 2,5 ha. Die kleinen Waldflächen nachhaltig zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels anzupassen, sei für die Waldbesitzenden eine große Herausforderung. Abhilfe schafften hier die FWZ, die echte Selbsthilfeeinrichtungen für die Waldbesitzer seien. Derzeit gibt es in Deutschland laut Ministerium etwa 1 500 Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Die meisten davon sind freiwillige Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die sogenannten Forstbetriebsgemeinschaften. Diese können sich wiederum zu Forstwirtschaftlichen Vereinigungen zusammenschließen. Um förderfähig zu sein, bedürfen sie der Anerkennung der nach Landesrecht zuständigen Behörden.