Fortschritt beim Umbau der Tierhaltung

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Die Ampelkoalition hat erste Pflöcke für den angestrebten Umbau der Tierhaltung eingeschlagen. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschloss der Bundestag am Freitag vergangener Woche das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sowie eine Änderung des Baurechts zur Erleichterung von Tierwohlumbauten. In beiden Gesetzen hat es gegenüber den bereits vor einigen Wochen zwischen den Fraktionen ausgehandelten Anpassungen keine Veränderungen mehr gegeben. In einer Entschließung kündigt die Koalition weitere Schritte für diese Legislaturperiode an. Insbesondere soll die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung auf Ferkel und Sauen sowie auf weitere Tierarten und Verkaufswege ausgeweitet werden. Während Abgeordnete der Ampelfraktionen die Beschlüsse als Meilensteine lobten, kam aus der Opposition harsche Kritik.

Zufrieden äußerte sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. „Mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung und den Erleichterungen für den Stallumbau gehen wir heute gleich zwei ganz zentrale Bausteine an, die für eine zukunftsfeste Tierhaltung notwendig sind“, erklärte der Grünen-Politiker im Anschluss an die Beschlussfassung im Parlament. Der Deutsche Bauernverband (DBV) wertet die Gesetze als Fortschritt, verlangt aber Nachbesserungen. Für den Deutschen Raiffeisenverband (DRV) sind die beschlossenen Regelungen „unvollständiges Stückwerk“. Enttäuscht zeigten sich Tierschutzverbände.

Die Haltungskennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen. Die Regelungen gelten zunächst nur für Mastschweine. Diese müssen in der Haltungsform „Stall“ nach den gesetzlichen Mindestanforderungen gehalten werden. In „Stall plus Platz“ stehen den Tieren 12,5 % mehr Platz zur Verfügung als vorgeschrieben. Im „Frischluftstall“ muss den Schweinen ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht werden. In der Haltungsform „Auslauf/Weide“ ist den Schweinen ganztägig ein Auslauf zur Verfügung zu stellen. „Bio“ erfordert die Einhaltung der Vorgaben in der EU-Ökoverordnung.

Mit der Baurechtsnovelle soll der Stallum- und -neubau zur Verbesserung des Tierwohls erleichtert werden. Das Gesetz sieht eine baurechtliche Privilegierung für Unternehmen vor, die ihre Stallanlagen umbauen wollen, um ihre vorhandene Tierhaltung auf die Haltungsformen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ oder „Bio“ umzustellen. Einbezogen sind aber lediglich Ställe, die mit der Baurechtsänderung von 2013 ihre baurechtliche Privilegierung verloren haben und die sie nun wieder zurückerhalten. Bei Um- oder Neubauten müssen Tierbestände nicht verringert werden. Möglich wird zudem, dass ein Ersatzneubau an anderer Stelle erfolgen kann als das Altgebäude. Allerdings muss das Altgebäude zurückgebaut werden. Beide Gesetze werden aller Voraussicht nach am 7. Juli den Bundesrat passieren.

Aus Sicht von Minister Özdemir ist mit den Gesetzesbeschlüssen der Umbau der Tierhaltung nach Jahren der Krise und vielen Anläufen bei Kennzeichnungen eingeleitet. Er sprach von einem „großen und gemeinsamen Erfolg der Koalition für unsere Landwirtschaft“. Sein Ziel sei, dass auch in Zukunft gutes Fleisch aus Deutschland komme. Özdemir bekräftigte seinen Willen, die Kennzeichnung nach und nach auszuweiten.

AgE