Fragen und Antworten zur Landesdüngeverordnung

In Nordrhein-Westfalen ist Ende März die neue Landesdüngeverordnung in Kraft getreten. Damit einhergeht die Neudefinition der Gebiete mit erhöhter Nitratbelastung des Grundwassers (sogenannte rote Gebiete). Daraus ergeben sich für die Landwirte grundsätzliche Fragen zur Einstufung und den Bewirtschaftungsmöglichkeiten der Flächen hinsichtlich Düngung. Das beginnt mit: wie erfährt man, ob für die eigenen Flächen strengere Düngeauflagen gelten oder auf welchen fachlichen Grundlagen Flächen eingestuft worden sind und reicht bis hin zu der Frage wie sich vermeiden lässt, dass für die bewirtschafteten Flächen strengere Auflagen gelten. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen gibt darauf in einer Zusammenstellung auf ihrer Internetseite Antworten.

Besonders hilfreich: Die Aufstellung bietet auch eine Anleitung für das Elwas-Web der Landesregierung, über das sich jeder anhand von Kartenmaterial über die Einstufung der Grundwasserkörper nach Gebieten und Flächen informieren kann.

Hier geht es zu der Informationsseite der Landwirtschaftskammer NRW.