Frostschäden: Grünes Licht für Beihilfen

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Ein plötzlicher Kälteeinbruch hat im April in NRW auf rund 1 000 ha Obst- und Weinanbauflächen Schäden verursacht. Betroffen war vor allem das südliche Rheinland. Betroffene Betriebe können nun auf Entschädigungen hoffen. Die EU gewährt Deutschland jetzt Krisenhilfen zur Abfederung von Folgen dieser Spätfröste in Höhe von insgesamt 46,5 Mio. €.

 

Der Bund hat, in Abstimmung mit den Ländern eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, die eine Antragstellung für Betroffene ab sofort ermöglicht. Gewährt werden Entschädigungen für Obst- und Weinbaubetriebe in Nordrhein-Westfalen, die durch das Spätfrostereignis in der zweiten Aprilhälfte dieses Jahres Einbußen in der landwirtschaftlichen Produktion erlitten haben. Die Erzeugung muss laut Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) mindestens 30 % geringer gegenüber der durchschnittlichen Erzeugung der letzten Jahre ausfallen und der bereinigte Schaden muss mindestens 7 500 € betragen. Anträge können ab sofort bei der Landwirtschaftskammer NRW gestellt werden. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von 40 % des entstandenen Schadens je Betrieb vor. Die Länder sollen die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen.

 

Laut Ministerium in Düsseldorf unterstützt die Landesregierung die Obstbaubetriebe in NRW zur Absicherung ihrer Produktion außerdem schon seit vielen Jahren, unter anderem mit Förderungen bei der Frostschutzberegnung und bei Hagelschutznetzen, von Mehrgefahrenversicherungen für Obst, Gemüse und Zierpflanzen sowie mit Förderungen im Bereich Bewässerung und Wassermanagement.

 

Hier geht es zum Antrag bei der Landwirtschaftskammer (gekürzte URL): https://t.ly/7T5SK.