Mit fünf Haltungsstufen soll das von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossene verpflichtende Haltungskennzeichen für Lebensmittel tierischen Ursprungs an den Start gehen. Ausgezeichnet werden soll dabei im ersten Schritt unverpacktes und verpacktes Schweinefleisch, das in Deutschland erzeugt und in Deutschland verkauft wird. Ausländische Anbieter könnten freiwillig teilnehmen. Zur Frage der Finanzierung blieb Agrarminister Cem Özdemir bei der Vorstellung am Dienstag allerdings unverbindlich. Stattdessen verwies er darauf, dass im Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 1 Mrd. € für den Umbau der Tierhaltung eingestellt seien. Özdemir erwartet sich von den Investitionen einen großen Nutzen für Tierschutz, Verbraucherschutz, Klimaschutz sowie die Stabilität im ländlichen Raum. Der „Benefit ist sensationell“, sagte er wörtlich.
Özdemir will seine Pläne noch vor der Sommerpause in die Ressortabstimmung mit anderen Ministerien bringen. Die parlamentarische Befassung soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Das Zeichen, für das er noch keinen grafischen Entwurf präsentierte, soll dann im Laufe des Jahres 2023 an den Start gehen. Neben der Kennzeichnung sieht Özdemir in Bezug auf den Umbau der Nutztierhaltung drei weitere Bausteine vor, die im Gleichschritt bearbeitet werden sollen: ein Förderkonzept, bessere Regelungen im Tierschutzrecht sowie Anpassungen des Bau- und Genehmigungsrechts. Bei Letzterem wirbt sein Haus dafür, die Landwirtschaft von der großen Baurechtsreform der Bundesregierung auszunehmen.
Konkret sieht der Vorschlag für eine Haltungskennzeichnung fünf Stufen vor. Die Eingangsstufe „Stall“ entspricht dem gesetzlichen Standard. Bei „Stall+Platz“ müssen die Tiere 20 % mehr Platzangebot haben und die Bucht muss strukturiert sein. In „Frischluftstall“ ist ein Mehrplatzangebot von 46 % vorgeschrieben und die Tiere müssen Kontakt mit Außenklima haben. Haltungsstufe „Auslauf/Freiland“ sieht eine Auslaufmöglichkeit von mindestens acht Stunden täglich vor sowie 86 % mehr Platz. Die Anforderungen an die Haltungsstufe „Bio“ sollen den Vorgaben der EU-Ökoverordnung entsprechen. Die Haltungskennzeichnung bezieht sich allerdings nur auf die Stufe Mast; Sauenhaltung und Ferkelaufzucht bleiben außen vor. Laut Özdemir ist es möglich, das bestehende System des Lebensmitteleinzelhandels in das staatliche System zu integrieren, das verpflichtend sein soll und perspektivisch auf alle anderen Nutztierarten ausgeweitet werden soll.
ds