Für Förderung der Bioenergie aus Wildpflanzen

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In Nordrhein-Westfalen soll die Verwendung von Wildpflanzen in Biogasanlagen vorangebracht werden, unter anderem durch eine gezielte finanzielle Förderung. Einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Landtag in seiner Sitzung am Donnerstag vergangener Woche beschlossen. Schon länger gebe es Bestrebungen, zur Verbesserung des Biodiversitäts- und Artenschutzes vermehrt Wildpflanzen statt Mais in Biogasanlagen zu vergären. Allerdings lieferten Wildpflanzen nicht so hohe Erträge wie Mais, und auch die Deckungsbeiträge seien geringer. Umfragen hätten gezeigt, dass der Hauptantrieb von Landwirten für die Kultivierung von Wildpflanzenmischungen zur Biomasseproduktion die „Erhöhung der Artenvielfalt“, der „Imagegewinn für die Landwirtschaft“ und die „Schaffung von Lebensräumen für das Niederwild“ seien, heißt es im Antrag. Solch eine Anreizkomponente biete die Möglichkeit, Wildpflanzen als weiteren Baustein für den Energiepflanzenanbau zu nutzen.

Vor diesem Hintergrund hat der Landtag die Landesregierung nun beauftragt, den Anbau von Wildblumenmischungen zur Energieproduktion als Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in den Strategieplan für NRW ab 2023 aufzunehmen. Außerdem soll der Anbau von Wildpflanzen auf insgesamt 1 000 ha mit pro Hektar jeweils 300 bis 500 € aus bereiten Mitteln gefördert werden, und zwar über einen Förderzeitraum von fünf Jahren. Daneben forderte der Landtag von der Landesregierung, nach dem Vorbild Niedersachsens eine Richtlinie zur Förderung des Anbausystems „Energie aus mehrjährigen Wildpflanzen“ zu erarbeiten. Schließlich solle sie sich dafür einsetzen, den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) dahingehend anzupassen, dass die Nutzung des Aufwuchses von Blühflächen ermöglicht werde.