Für Mehrkosten 65 % Förderung

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Eckpunkte für das angekündigte Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung hat das Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegt. Danach sollen Investitionen in tier- und umweltgerechte Um- und Neubauten von Ställen mit bis zu 50 % der Gesamtbaukosten gefördert werden. Förderfähig sollen Ställe sein, die mehr Platz bieten sowie einen Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Freiland. Laufende Mehrkosten infolge der Einhaltung höherer Tierwohlstandards sollen zu 65 % abgegolten werden. Die Mehrkosten sollen auf der Grundlage eines typischen Betriebs ermittelt werden. Für die Förderung strebt das Ministerium Verträge mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren an.

Die Förderung soll zunächst in der Schweinehaltung angeboten werden, und zwar für Mastschweine, Sauen und Absetzferkel. Für die Betriebe soll eine Obergrenze von 2 GVE/ha gelten. Dabei sollen Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungs-flächen angerechnet werden. Verwaltet werden soll das Bundesprogramm von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Eckpunkte sind den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet worden. Parallel dazu bereitet das Agrarressort eigenen Angaben zufolge die Förderrichtlinien vor, die mit den betroffenen Ressorts abgestimmt werden. Die Richtlinien müssen anschließend der EU-Kommission zur beihilferechtlichen Genehmigung vorgelegt werden. Im Ministerium geht man davon aus, dass Förderanträge ab Herbst 2023 gestellt werden können.

Für das Bundesprogramm stehen 2023 150 Mio. € im Agrarhaushalt zur Verfügung. Bis 2026 beläuft sich die Gesamtsumme auf 1 Mrd. €. Noch unklar ist die langfristige Finanzierung. Dazu wollen die Koalitionsfraktionen bis zum Frühjahr einen Vorschlag vorlegen.

Beim Koalitionspartner FDP stoßen die Pläne für das Bundesprogramm allerdings auf Widerstand. Nach Ansicht des agrarpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Gero Hocker, widerspricht das vorgestellte Förderkonzept der Absprache zwischen den Koalitionsfraktionen, alle Haltungsformen oberhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards zu fördern.