Der Bundesrat fordert eine Stärkung des betrieblichen Risikomanagements. Einem von Brandenburg eingebrachten Entschließungsantrag für die zügige Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsrücklage hat die Länderkammer am vergangenen Freitag zugestimmt.
Die Entschließung wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet. Nach Auffassung der Landesregierung in Potsdam kann eine Risikoausgleichsrücklage einen „wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Agrarbetriebe“ leisten. Die derzeit den Betrieben zur Verfügung stehenden ökonomischen Instrumente reichten nicht aus, angemessen auf die Volatilität der liberalisierten Agrarmärkte zu reagieren. Besorgt äußert sich die brandenburgische Landesregierung über die derzeitige Situation der Milchviehbetriebe. Zwar lägen noch keine verlässlichen Zahlen über Betriebsaufgaben vor. Es sei jedoch zu vermuten, dass bedeutende Rückgänge der Tierzahlen zu verzeichnen sein werden. Eine stärkere Aufgabe der Tierhaltung habe in verschiedenen Gegenden Deutschlands nicht nur Auswirkungen auf die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe. Auch in der Ausprägung der Kulturlandschaft zeichneten sich erste Veränderungen ab, heißt es in der Entschließung. Erwartet werden auch Folgewirklungen für den Ökolandbau, dessen Produkte mit einer zeitlichen Verzögerung den gleichen Auswirkungen unterworfen seien. „Sollte es hier zu einem drastischen Rückgang der Tierhaltung kommen, steht der Produktionszweig wegen der fehlenden organischen Substanz insgesamt in Frage“, so die Befürchtung der Potsdamer Regierung.