Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat sich dafür ausgesprochen, die Anwendung von Antibiotika in der Nutztierhaltung auf Einzeltiere zu beschränken. In einer ersten Abstimmung zur aktuellen Überarbeitung der EU-Tierarzneimittelvorschriften wandten sich die Abgeordneten Mitte vergangener Woche gegen die pauschale Verabreichung an Gruppen von Tieren – weder als vorbeugende Maßnahme noch im Falle von Infektionsanzeichen bei einem der Tiere. Eine Behandlung sollte in der Regel auf tatsächlich erkrankte Tiere beziehungsweise solche mit einem besonders hohen Ansteckungsrisiko beschränkt werden. Ausnahmen bleiben allerdings möglich. Ferner soll die Europäische Kommission die Möglichkeit erhalten, bestimmte Wirkstoffe auf den Einsatz beim Menschen zu beschränken. Der Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung soll nur in begründeten Ausnahmesituationen und nach Sondergenehmigung der entsprechenden nationalen Behörde erlaubt werden. Die Parlamentarier rufen Landwirte und Tierhalter dazu auf, bei der Auswahl der Rassen auf die genetische Vielfalt zu achten und die Bestandsgröße so zu wählen, dass kein erhöhtes Übertragungsrisiko bestehe. Kranke Tiere sollten isoliert werden.