Gegen ein Auslaufen der bis 2022 befristeten steuerlichen Gewinnglättung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft regt sich Widerstand. Für den Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, ist die sogenannte „Tarifermäßigung“ ein wichtiges Instrument, das eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung aufeinanderfolgender guter und schlechter Wirtschaftsjahre gewährleistet. Krüsken sprach gegenüber Agra-Europe (AgE) von dringendem Handlungsbedarf, an dieser Regelung festzuhalten und ein Auslaufen zum Ende dieses Jahres zu verhindern. Das Instrument war 2019 in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden. Es sieht vor, dass anstelle der Bemessung der Einkommensteuer des aktuellen Steuerjahres ein glättender dreijähriger Durchschnittsgewinn herangezogen wird. Dabei wurde von Beginn an auf die drei Betrachtungszeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2019 bis 2022 abgestellt. Nach derzeitigem Stand können die Betriebe die Regelung letztmalig für den Dreijahreszeitraum 2019 bis 2022 anwenden.
Laut DBV-Einschätzung hat sich die Tarifermäßigung bewährt. Sie sei sowohl für die Finanzverwaltung als auch die Betriebe praktikabel. Wie keine andere Branche sei die Land- und Forstwirtschaft dem Klimawandel und den damit einhergehenden Ertragsschwankungen sowie volatilen Märkten ausgesetzt. Dies werde auch in Zukunft zu stark schwankenden Gewinnen führen. „Die Land- und Forstwirtschaft braucht unverändert zusätzliche Instrumente zur einzelbetrieblichen Risikovorsorge und deren steuerliche Flankierung“, betonte Krüsken. Die Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sei ein solches Instrument.
Auch NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen macht sich für eine Anschlussregelung der Tarifglättung stark. Im Agrarausschuss des Bundesrats hat sie gemeinsam mit Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt einen Antrag zur Tarifglättung eingebracht, um auch in Zukunft für mehr Planungssicherheit zu sorgen. „Der Klimawandel, witterungsbedingte Ernteausfälle, volatile Märkte, die Ukraine- und Coronakrise haben zu starken Preis- und Einkommensschwankungen in der Landwirtschaft geführt. Die Tarifglättung ist ein gutes Instrument, um zum Beispiel witterungsbedingte Gewinnschwankungen steuerlich abzufedern“, so die Ministerin. Nach Aussagen von Gorißen hat sich die Tarifglättung in den vergangenen Jahren bewährt und gerade Schweinehalter mit extrem starken Einkommensschwankungen unterstützt. Auch in Zukunft müsse es möglich sein, Betriebe mit schwankenden Erträgen bessere Rahmenbedingungen zu geben, betont die Ministerin.
AgE/el