Fusion genehmigt

Einem Zusammenschluss der DZ Bank mit der Westdeutschen Genossenschafts-Zentralbank (WGZ Bank) steht kartellrechtlich nichts im Wege. Das Bundeskartellamt hat die Fusion der beiden Zentralinstitute der genossenschaftlichen Kreditinstitute mit Sitz in Frankfurt beziehungsweise Düsseldorf freigegeben. Bereits im Jahr 2009 war der Zusammenschluss vom Bundeskartellamt geprüft und erlaubt worden; er wurde aber damals von den Banken nicht vollzogen. Aufgrund der verstrichenen Zeit musste das Vorhaben erneut angemeldet und geprüft werden. Die DZ Bank und die WGZ Bank seien in erster Linie für die ihnen angeschlossenen Genossenschaftsbanken tätig, stellte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt vergangene Woche in Bonn fest. Beide Banken böten Zentralbankdienstleistungen vor allem in den Bereichen Management, Abwicklung und Consulting an und stellten IT-Infrastruktur bereit. „Unsere Ermittlungen haben erneut gezeigt, dass die Genossenschaftsbanken diese Leistungen weitgehend entweder bei der DZ Bank oder bei der WGZ Bank beziehen. Die Institute haben zwischen diesen beiden Dienstleistern nicht gewechselt und dies auch nicht in Erwägung gezogen“, erläuterte Mundt.