LKV Rheinland-Pfalz-Saar und LKV NRW arbeiten zukünftig zusammen
Die Fusion der Landeskontrollverbände Rheinland-Pfalz-Saar (LKV RPS) und LKV NRW ist in trockenen Tüchern. Nachdem auf den beiden außerordentlichen Vertreterversammlungen am 22. Juli und 7. August die große Mehrheit der Vertreter für die Verschmelzung votierte, kann nun die Fusion rückwirkend zum 1. Januar 2025 erfolgen. Der neue Verband trägt zukünftig den Namen Milchkontrollverband West, kurz (MilKV). Im Rahmen eines Pressegesprächs am Donnerstag vergangener Woche informierten der Vorstand des neuen Verbandes und die Geschäftsführung über Einzelheiten der Fusion.
Hauptgrund Strukturwandel
Die Vorstände der beiden Verbände befinden sich bereits seit Ende 2023 im Austausch wegen einer Zusammenarbeit. „Hauptgrund ist der Strukturwandel“, betonte Eckhard Budde, Vorsitzender des LKV NRW. Beide Verbände hätten mit deutlichen Rückgängen der Mitgliederzahlen und einem weiteren Rückgang der Anzahl geprüfter Kühe zu kämpfen. Hinzu kämen steigende Personalkosten in beiden Verbänden sowie Rückgänge bei den Fördermitteln. „Ein Weiter so wie bisher gibt es nicht. Das haben die Vorstände beider Verbände erkannt“, so Budde. Man müsse sich vor allem dem Strukturwandel stellen. „Und um in Zukunft als Verband gut aufgestellt zu sein, braucht man einfach eine bestimmte Größe“, so der Vorsitzende weiter. Insgesamt kommt der neue Verband, der MilKV, auf rund 3 800 Mitgliedsbetriebe und rund 400 000 Kühe in der MLP. Milchgüteprüfungen werden für insgesamt 14 Molkereien durchgeführt. Dabei sind rund 300 Mitarbeiter für den Verband in drei Bundesländern tätig. Ausdrücklich betonte Budde, dass beide Verbände wirtschaftlich gesund seien und und positive Abschlüsse erzielt hätten.
Für die Fusion der beiden Verbände sprechen nach Aussagen von Budde und Michael Schreiner, dem Vorsitzenden des LKV RPS, dass beide Kontrollverbände im Auftrag der Rinder-Union West (RUW) und in dem Gebiet des Zuchtverbandes tätig sind. Zudem arbeite das Ehrenamt bereits vertrauensvoll in Gremien anderer Organisation zusammen. Beide Verbände sind ähnlich strukturiert und aus Fusionen hervorgegangen: Der LKV NRW ging 2005 aus der Fusion der Landeskontrollverbände Rheinland und Westfalen-Lippe hervor und der LKV RPS 2013 aus der Fusion der Kontrollverbände Rheinland-Pfalz und Saarland. In Teilen arbeiten die beiden Kontrollverbände bereits seit Längerem zusammen. So ist der LKV NRW als Dienstleister im Bereich der Finanzbuchhaltung für den LKV RPS tätig und der LKV RPS arbeitet seit Beginn dieses Jahres mit dem Rohmilchgüteprogramm aus NRW. „Wir haben die Teilbereiche genutzt, um uns anzunähern und zu sehen, ob die Zusammenarbeit funktioniert“, erläuterte Schreiner.
Ein Labor wird geschlossen
Für den LKV RPS hat die Zusammenarbeit größere Folgen. So besteht auch ein Sonderkündigungsrecht für die dortigen Mitgliedsbetriebe. Es seien, wie auf der Pressekonferenz betont wurde, keine Entlassungen von Mitarbeitern geplant. Der Außendienst für die MLP wird weiter benötigt. Die Geschäftsstelle in Bad Kreuznach soll erhalten bleiben, damit regionale Ansprechpartner und die Aufgabenerledigung bestehen bleiben. Auf kurz oder lang wird aber das Labor in Föhren geschlossen werden und die Labortätigkeiten werden dann vollständig in Krefeld erfolgen. Hierfür wird das dortige Labor entsprechend erweitert. Wesentliche Unterschiede bestehen zwischen beiden Verbänden bei der EDV-Verarbeitung. Für einen Zeitraum von zwei Jahren sollen beide Systeme parallel weiter genutzt werden.
Nur Landwirte im Vorstand
Laut Satzung ist der Vorstand des MilKV mit sechs Landwirten besetzt. Der jetzige Vorstand besteht aus folgenden Vertretern: Eckhard Budde (1. Vorsitzender), Hubert Ollertz-Mertens (1. Stellvertreter, Michael Schreiner (2. Stellvertreter), Hermann-Josef Bonhoff, Hajo Leyschulte und Christian Bange. Der Verband soll ausschließlich durch Landwirte geführt werden. Es gibt weiterhin Vertreter zur Vertreterversammlung, die in den jeweiligen Regionen gewählt werden. Organisationen und Verbände, die bei beiden Verbänden in den Vertreterversammlungen ein Stimmrecht hatten, können in einen beratenden Beirat gewählt werden. Die Vertreterversammlung setzt sich aus den in den Kontrollbezirken gewählten Vertretern, den Vorstandsmitgliedern und den Mitgliedern des Beirats ohne Stimmrecht zusammen. Ein Kontrollbezirk soll dabei mindestens 15 Mitglieder haben und je angefangene Mitgliederzahl von 60 soll der Kontrollbezirk durch einen weiteren Vertreter vertreten werden.
„Wir sind froh, dass die Zusammenarbeit klappt und dass wir zu einem neuen modernen Verband werden können“, versichert Schreiner. „Vielleicht geht von unserem neuen Verband ja auch eine Signalwirkung auf andere Organisationen aus“, hofft Budde.
el