GAK wird ein Stück geöffnet

Maßnahmen zur Unterstützung der Infrastruktur ländlicher Gebiete künftig förderfähig.

Das Förderspektrum der Gemeinschafts- aufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschützes" soll ausgeweitet werden. Erstmals sollen künftig auch In- vestitionen in außerlandwirtschaftlichen Be- reichen gefördert werden können, wenn sie für die Aufrechterhaltung leistungsfähiger Ge- biete und das dörfliche Leben bedeutsam sind. Foto: Landpixel

Das Bundeslandwirtschaftsministerium trägt der steigenden Bedeutung eines intakten ländlichen Umfelds für die Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung.

In seinem Entwurf zur Änderung des Gemeinschaftsaufgabengesetzes, der Ende vorletzter Woche an die Länder und Verbände zur Stellungnahme verschickt wurde, schlägt das Ministerium eine Ausweitung des Förderspektrums der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um Maßnahmen zur Unterstützung der Infrastruktur ländlicher Gebiete vor. Erstmals sollen künftig auch Investitionen in außerlandwirtschaftlichen Bereichen gefördert werden können, wenn sie für die Aufrechterhaltung leistungsfähiger Gebiete und das dörfliche Leben bedeutsam sind.

Mehr in LZ 10-2016, S. 7