GAP-Detailregelungen bis Mitte Oktober

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Die Bundesregierung will Mitte Oktober ihre Entwürfe für Durchführungsverordnungen zu den nationalen Gesetzen zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorlegen. Das hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nach der Agrarministerkonferenz (AMK) am Freitag vergangener Woche angekündigt. Parallel zur derzeit laufenden Ressortabstimmung erfolge die Beteiligung der Länder und Verbände. Als Termin für die Kabinettsbefassung des Nationalen Strategieplans nannte die Ministerin den 3. November. Der Bundesrat soll auf seiner Sitzung am 26. November die Verordnung beschließen. In ihrem Beschluss verweist die AMK auf den Handlungsdruck. Bis Mitte Oktober müsse der Bund die Voraussetzungen schaffen, dass die Länder die Erarbeitung der Förderprogramme der Zweiten Säule weiter vorantreiben können. Dazu gehöre die Festlegung der Konditionalität und insbesondere die abschließende Ausgestaltung der Öko-Regelungen, heißt es in dem Beschluss der Länderagrarminister. Sachsens Ressortchef Wolfram Günther verwies auf die dringend notwendige Planungssicherheit für Verwaltung und Betriebe. Sobald wie möglich müssten Zahlen über Prämienhöhen vorgelegt werden, forderte der AMK-Vorsitzende. Man gehe davon aus, dass die anstehenden Fragen von Bund und Ländern „auf Augenhöhe“ gelöst werden.