GAP: Die Positionen des Agrarrats und des Parlaments

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Das sagt der Agrarrat:

Budget für Öko: verpflichtendes Mindestbudget für die Eco-Schemes in der Ersten Säule von 20 %.

Konditionalität: Die Mitgliedstaaten können hinsichtlich des „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes von Flächen“ (GLÖZ 9) wählen, wie die höheren Umwelt- und Klimastandards umgesetzt werden.

Schwächere Vorgaben: Die Ressortchefs einigten sich im Hinblick auf die Konditionalität auf schwächere Vorgaben für kleinere landwirtschaftliche Betriebe.

Kürzung: Die EU-Länder dürfen als letztes Mittel die landwirtschaftlichen Direktzahlungen kürzen, um im Rahmen der Haushaltsdisziplin die finanzielle Obergrenze für die Erste Säule der GAP einzuhalten und bei Bedarf die Agrarreserve aufzufüllen. Die ersten 2 000 € an jährlichen Direktzahlungen würden dabei bei allen Empfängern von der Kürzung ausgenommen.

Bleibt so: Die in der aktuellen GAP enthaltene Regelung zu produktionsgekoppelten Beihilfen soll nach dem Willen des Agrarrates erhalten bleiben.

 

Das sagt das Parlament:

30 statt 20 %: Anteil der Eco-Schemes von 30 % in der Ersten Säule.

Artenvielfalt: Landwirte sollen 10 % ihrer Flächen so gestalten, dass die Artenvielfalt gefördert wird.

Umschichtung: Bis zu einem Anteil von 12 % dürfen Eco-Schemes-Gelder in die Zweite Säule verschoben werden, sofern diese Mittel dort ausschließlich für    Agrarumweltmaßnahmen genutzt werden.

Klima: 35 % der Zweiten-Säule-Mittel sollen für Klima- und Umweltmaßnahmen ausgegeben werden müssen

Kappung: Direktzahlungen an die Unternehmen pro Jahr auf 100 000 € begrenzen, wobei ab 60 000 € degressiv gekürzt werden soll.

Fairness: Mindestens 6 % der Direktzahlungsmittel eines Mitgliedstaats sollen kleinen und mittleren Höfen zugutekommen. Liegt dieser Anteil bei mehr als 12 %, kann auf die Kappungsgrenze verzichtet werden.

Nachwuchs: mindestens 4 % der Mittel für Direktzahlungen an Junglandwirte reservieren

Stopp: Zahlungen für Agrarholdings sollen begrenzt werden.