Bund und Länder haben sich erwartungsgemäß noch nicht auf Änderungen in der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verständigen können. Die Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) am Dienstag vergangener Woche brachte weder bei der Frage einer weiteren Öko-Regelung für Milchviehbetriebe mit Dauergrünland eine Annäherung der unterschiedlichen Positionen, noch hinsichtlich einer höheren Umschichtung von Mitteln der Ersten in die Zweite Säule. Man sei sich immerhin einig, dass die notwendige Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern erfolgen solle, so der AMK-Vorsitzende, Schleswig-Holsteins Ressortchef Werner Schwarz. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sagte zu, die Länder im Vorfeld der für das kommende Frühjahr geplanten Kabinettsbefassung in die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs einzubeziehen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun versuchen, einen Kompromiss zu erarbeiten.
Schwarz betonte, dass Anpassungen des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes schon im kommenden Jahr erforderlich werden. Er verwies darauf, dass die Mittel der Öko-Regelungen 2023 nicht ausgeschöpft worden seien. Daraus resultiert laut EU-Recht die Verpflichtung, zusätzliche Mittel im Agrarumweltbereich einzusetzen. „Hier gilt es nachzusteuern“, sagte der CDU-Politiker. Wie dies erfolgen solle, sei offen. Nach den Worten von Baden-Württembergs Ressortchef Peter Hauk geht es bei den erforderlichen Rechtsänderungen um Verlässlichkeit und Kontinuität. Zudem müsse der einkommenswirksame Anteil der Direktzahlungen verlässlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Einkommens bleiben. „Daher brauchen wir zunächst keine neuen, sondern eine Optimierung der bestehenden Öko-Regelungen“, mahnte Hauk. „Vom Grundsatz her brauchen wir keine neuen Öko-Regelungen“, erklärte auch Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Dr. Till Backhaus. Aus seiner Sicht würde das lediglich zusätzliche Anforderungen für Landwirte und Verwaltung bedeuten und die Akzeptanz der Öko-Regelungen schwächen. Stattdessen müsse man an der Passgenauigkeit der Öko-Regelungen arbeiten, sie deutlich vereinfachen und finanziell attraktiver gestalten.
Özdemir verwies auf das von seinem Haus Anfang Oktober vorgelegte Diskussionspapier. Dieses orientiere sich an Beschlüssen der AMK, ferner an der Empfehlung der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL), bereits in dieser Förderperiode weitere Schritte in Richtung mehr Umwelt- und Klimaschutz zu gehen, sowie an Wünschen aus dem Berufsstand für neue Öko-Regelungen. „Deshalb brauchen wir Angebote, die gezielt Milchviehhalter und Grünlandbetriebe ansprechen“, so der Minister. Zudem brauche die Landwirtschaft frühzeitig Planungssicherheit sowie Regelungen, die praxisnah gestaltet seien. Gleichzeitig bestehe aber auch unmittelbarer Handlungsbedarf aufgrund der EU-rechtlichen Kompensationsverpflichtungen. Diesen könne man dauerhaft und gesichert nur nachkommen, wenn das Budget für die Öko-Regelungen in Deutschland ab 2025 substanziell gesteigert werde. AgE
GAP-Positionen noch weit auseinander
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