Erwartungsgemäß hat jetzt auch der Rat der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) seinen Segen erteilt. Die Zustimmung erfolgte formell durch die für Energie zuständigen Minister am 2. Dezember. Zuvor hatten bereits die Vertreter der Mitgliedstaaten im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) auf technischer Ebene der Agrarreform grünes Licht erteilt. Damit kann diese nun ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die neue GAP sieht die Schaffung eines Umsetzungsmodells vor. Die Mitgliedstaaten müssen über Strategiepläne, die von der EU-Kommission zu genehmigen und deren Umsetzung von ihr zu kontrollieren sind, landesspezi-fische Herausforderungen, etwa beim Umwelt- und Klimaschutz, angehen. Diese sollen dann über insgesamt
22 Leistungsindikatoren von der Kommission geprüft werden. „Diese Reform bietet die einzigartige Gelegenheit zu zeigen, dass wir gemeinsam auf eine nachhaltigere Landwirtschaft hinarbeiten und gleichzeitig die Ernährungssicherheit und ein gutes Auskommen für unsere ländlichen und bäuerlichen Gemeinschaften bewahren können“, konstatierte EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski.
Neu sind bei der künftigen GAP-Reform die Eco-Schemes beziehungsweise Öko-Regelungen. Diese müssen auf Ebene der Mitgliedstaaten über eine durchschnittliche Mindestuntergrenze einen Anteil von 24 % der Zahlungen der Ersten Säule ausmachen und sukzessive erhöht werden. Dabei kann der einzelne Landwirt entscheiden, ob er für seinen Betrieb Eco-Schemes anwenden möchte oder auch nicht. Über dieses neu geschaffene Instrument sollen die Umwelt- und Klimaschutzleistungen der Landwirtschaft verbessert werden. Darüber hinaus soll auch über eine verschärfte verpflichtende Konditionalität für das Gros der Direktzahlungen die Naturschutzleistungen gesteigert werden.
Was die landwirtschaftlichen Direktzahlungen angeht, ist es den Mitgliedstaaten künftig erlaubt, eine jährliche Obergrenze in Höhe von 100 000 € je Betrieb einzuführen. Dabei ist die Berücksichtigung der gesamten Arbeitskosten möglich. Als Alternative zur Obergrenze können sich die Regierungen aber auch dafür entscheiden, mindestens 10 % der Zahlungen auf die „Ersten Hektare“ umzuverteilen. Ein vor allem vom Haushaltskontrollausschuss favorisierter Vorschlag, wonach die Zahlungen an Agrarholdings aus der Ersten Säule auf 500 000 € und die aus der Zweiten Säule auf 1 Mio. € im Jahr begrenzt werden sollten, hatte das Parlament gegenüber dem Rat nicht durchsetzen können.
AgE