Die Verhandler von Rat und Europaparlament haben eine politische Einigung über die Übergangsregelung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2021 und 2022 erzielt. Damit können laut Bundeslandwirtschaftsministerium die landwirtschaftlichen Direktzahlungen und die Förderprogramme der zweiten Säule weitergeführt werden. Der ausgehandelte Text müsse nun noch vom Rat und vom Parlament bestätigt werden. Bereits am Dienstag der Vorwoche stimmte der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments für die Übergangsverordnung. Einen Tag zuvor hatte schon der Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) dafür votiert. Das Europaparlament will Mitte Dezember abschließend darüber befinden; das Votum der Mitgliedstaaten wird für den Agrarrat am 15. Dezember erwartet. Beide Abstimmungen gelten als Formalie. Europas Landwirte erhielten damit die dringend benötigte Planungssicherheit, stellte das Bundeslandwirtschaftsministerium fest. Die vereinbarte Übergangsverordnung gewährleiste einen reibungslosen Übergang zur neuen GAP, die nach aktuellem Stand 2023 in Kraft treten solle. Notwendig geworden war die Übergangsregelung, weil die gegenwärtige EU-Agrarpolitik zum Jahresende ausläuft und die GAP-Reform noch immer nicht in trockenen Tüchern ist.
Die dann verbleibenden eineinhalb Jahre bis zum Ende der Übergangsperiode werden laut Behördenkreisen noch dringend für die Umsetzung der neuen Vorschriften gebraucht, unter anderem für die von den Mitgliedstaaten neu zu erstellenden Strategiepläne. Mit der Einigung sind die Zahlungen an die Landwirte vorerst sichergestellt. Neben den Direktbeihilfen soll es den Mitgliedstaaten auch gestattet werden, die Bauern für schwere Einkommensverluste und für Einbußen aufgrund ungünstiger klimatischer Ereignisse zu entschädigen. Ebenfalls Teil der bisherigen Trilog-Einigung sind die geplanten zusätzlichen Hilfen für die Landwirtschaft aus dem wegen der Corona-Krise geschaffenen Wiederaufbaufonds in Höhe von 8,07 Mrd. €. AgE