Der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich einstimmig auf einen Standpunkt zur Übergangsverordnung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Gemäß dem am Dienstag vergangener Woche beschlossenen Entwurf soll es unter anderem eine flexible Übergangszeit von bis zu zwei Jahren geben. Zudem lehnt das Gremium eine Kürzung des Agrarbudgets in der Übergangsperiode strikt ab. Der vom Landwirtschaftsausschuss genehmigte Text soll dem Plenum am 13. oder 14. Mai zur Abstimmung vorgelegt werden, um grünes Licht für die Verhandlungen mit dem Rat zu erhalten. Mit der Verordnung soll laut Ausschuss ein reibungsloser Übergang von den derzeit geltenden EU-Vorschriften zur Agrarpolitik, die Ende 2020 auslaufen, zu den künftigen GAP-Regeln gewährleistet werden. Sichergestellt werden solle die Fortsetzung der Zahlungen an die Landwirte und andere Empfänger der ländlichen Entwicklung. Des Weiteren sei es das Ziel, dem Sektor Vorhersehbarkeit und Stabilität zu bieten. Die Dauer der Übergangszeit, die am 1. Januar 2021 beginnt, kann nach dem Willen der Ausschussmitglieder zwar gegebenenfalls nur ein Jahr betragen. Dies würde den Vorschlag der Kommission bestätigen. Die Agrarpolitiker bestehen jedoch darauf, einen flexiblen Mechanismus einzuführen, um den Übergang um ein weiteres Jahr zu verlängern, sofern der künftige Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) und die GAP-Reform nicht bis zum 30. Oktober dieses Jahres vereinbart und beschlossen werden. Aufgrund des engen Zeitplans wäre Brüsseler Beobachtern zufolge demnach eine zweijährige Übergangszeit unausweichlich.