GAP: Wo es hakt

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Eco-Schemes: Bis zuletzt hielten die Agrarminister der Europäischen Union mehrheitlich an einer Lernphase für das neue Instrument Eco-Schemes fest. Dies gilt als ein Hauptgrund, warum der Trilog von Kommission, Rat und Europaparlament ohne Einigung beendet wurde. Der Rat hatte zuletzt einen Anteil der Eco-Schemes an der ersten Säule von 25 % als Kompromiss vorgeschlagen. Über die gesamte Förderperiode von 2023 bis 2027 hinweg sollte allerdings eine Mindestuntergrenze von 18 % gelten. Die Mitgliedstaaten hätten so die Differenz in den Topf der nicht gekoppelten Direktbeihilfen überführen dürfen. Diesem Kompromiss wollten die Vertreter von EU-Parlament und Kommission nicht zustimmen. Sowohl vom Rat als auch vonseiten der Europaabgeordneten wurde auch beklagt, dass die Kommission eine Einkommenswirksamkeit der Eco-Schemes nicht erlauben wolle und dies mit den Regularien der Welthandelsorganisation (WTO) begründe. In der Vergangenheit hatte der frühere EU-Agrarkommissar Phil Hogan die Eco-Schemes noch damit beworben, dass die Landwirte dann mit Umweltleistungen Geld verdienen könnten.

Kappung und Umverteilung: Die Agrarminister beharrten auf einer Umverteilungsprämie zugunsten der ersten Hektare in Höhe von 10 % der gesamten Direktzahlungsgelder eines jeden Mitgliedstaates. Auch diskutiert wurde ein Kompromissvorschlag, wonach die Mitgliedsländer die Direktzahlungen an die Unternehmen pro Jahr auf 100 000 € begrenzen sollten, dabei jedoch verschiedene Kostenblöcke berücksichtigen dürften. Alternativ dazu sollten die Mitgliedsländer die Wahl haben, auf eine Kappung zu verzichten, sofern eben 10 % der Direktzahlungsmittel kleinen und mittleren Höfen zugutekommen. Dieser Kompromiss käme in Teilen den Parlamentsforderungen nach einer Umverteilung von 12 % als Alternative zur Kappung sehr nahe. Er sollte allerdings außerdem beinhalten, dass die Änderungsanträge, wonach für Agrarholdings die Zahlungen aus der ersten Säule auf 500 000 € und die aus der zweiten Säule auf 1 Mio. € im Jahr begrenzt werden sollen, komplett entfallen.

Konvergenz und soziale Konditionalität: Der Forderung des Parlaments nach einer Angleichung der Flächenprämien innerhalb der Mitgliedsländer waren die Minister teilweise nachgekommen. So sollte die interne Konvergenz bis zum Jahr 2026 auf mindestens 85 % der Höhe der Direktbeihilfen pro Hektar angeglichen werden. Die Parlamentarier wollten aber von ihrer Forderung, in der nächsten Förderperiode 100 % interne Konvergenz zu erreichen – wie sie in Deutschland anders als in Italien seit Längerem praktiziert wird –, nicht abrücken. Nicht ausgeräumt sind auch die Differenzen rund um die Konditionalität respektive die Bestimmungen für gute landwirtschaftliche und ökologische Zustände (GLÖZ). Hinsichtlich der Forderung des Parlaments nach zumindest einer sozialen Komponente der GAP-Reform scheint es dagegen Bewegung gegeben zu haben. So habe sich der Rat auf Vermittlung der Kommission vorläufig darauf eingelassen, dass Landwirten, die gegen die im jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Arbeitnehmergesetze verstießen, die Direktbeihilfen gekürzt werden könnten.