GAP-Zahlungen auch ohne Ohrmarken

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Landwirte bekommen künftig auch dann EU-Agrarförderzahlungen für Rinder, Mutterschafe und Mutterziegen, wenn die Tiere ihre Ohrmarken verloren haben. Voraussetzung ist, dass die Tiere weiterhin eindeutig identifiziert werden können und für Ersatz gesorgt wird. Die vom Bundesrat dazu beschlossene Änderungsverordnung zur

GAPInVeKoS-Verordnung hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am Mittwoch vergangener Woche unterzeichnet. „Der Verlust einer Ohrmarke klingt wie eine Lappalie, hat sich jedoch bisher direkt auf dem Konto der Betriebe bemerkbar gemacht“, erklärte der Minister. Bislang habe bereits der Verlust einer von beiden Ohrmarken dazu geführt, dass für das Tier keine Prämie mehr ausgezahlt worden sei. Mit dieser unnötigen Bürokratie werde nun aufgeräumt, so Özdemir. Unberührt von den Änderungen bleiben die tierseuchenrechtlichen Vorschriften der Viehverkehrsordnung zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schafen und Ziegen.

 

Vereinfacht wird mit der Novelle auch der Nachweis zum aktiven Betriebsinhaber: Dieser muss nun nicht jährlich von Neuem eingereicht werden. Für den Fall, dass der Nachweis der Behörde bereits vom Vorjahr vorliegt, kann er von der zuständigen Behörde auch in weiteren Jahren herangezogen werden. Auch gab es eine Reihe kleinerer Bürokratieentlastungen zum Anbau von Nutzhanf. Die neuen Regelungen treten am 17. Mai in Kraft.