Die Produzenten von Lebensmitteln beziehungsweise Agrarrohstoffen und auch die Düngemittelhersteller in der Europäischen Union können vorerst etwas aufatmen. Den Beschlüssen des am Dienstag vergangener Woche in Brüssel tagenden Energieministerrates zum EU-Gas-Notfallplan zufolge sollen sie im weitesten Sinne von den Gaseinsparverpflichtungen ausgenommen werden. Dies dürfte im Agrarsektor vor allem die Sorgen der Molkereien und Schlachtunternehmen, aber auch die der Ferkelproduzenten dämpfen. Ebenso dürften jedoch die Ackerbauern mit Blick auf ihren Düngerbedarf erleichtert sein. Gemäß dem Kommissionsvorschlag für den EU-Gasplan müssen die Mitgliedstaaten „alle erforderlichen Anstrengungen“ unternehmen, um ihren Verbrauch dieses Energieträgers zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 im Vergleich zum selben Zeitraum der fünf Vorjahre um mindestens 15 % zu verringern. Dabei werden von der Kommission verschiedene Maßnahmen skizziert, mittels derer die Mitgliedstaaten den öffentlichen Sektor und Unternehmen, aber auch Haushalte zur Verringerung ihrer Gasnachfrage beziehungsweise ihres Gasverbrauchs anhalten können. So sollen beispielsweise öffentliche Gebäude nur noch bis maximal 19 C beheizt werden. Laut dem Beschluss der EU-Energieminister sollen die Verpflichtungen aber nicht für den Lebens- und Düngemittelsektor gelten.