NRW hat am Dienstag die seit April angeordnete Aufstallungspflicht für Hausgeflügel aufgrund der Geflügelpest aufgehoben. In vielen Landkreisen in anderen Teilen Deutschlands wurde die Aufstallungspflicht bereits wegen rückläufiger Virusnachweise aufgehoben. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hatte bereits Ende April das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen von hoch auf mäßig zurückgestuft. Für die vergangene Woche wurde im Tierseucheninformationssystem des FLI nur noch ein amtlicher Virusnachweis bei Nutzgeflügel gemeldet, und zwar in einer Hobbyhaltung mit rund 200 Tieren in Baden-Württemberg.