Gegen Streichung der Andienungspflicht

Bundesrat gibt aber grünes Licht für Änderung des Agrarmarktstrukturrechts

Der Deutsche Bundesrat hat für die bereits vom Bundestag beschlossene Änderung des Agrarmarktstrukturge- setzes grünes Licht gegeben. Foto: imago

Der Angriff auf die Andienungspflicht bleibt zunächst ohne Erfolg. Der Bundesrat sprach sich am vergangenen Freitag dagegen aus, die in der Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung bestehenden Regelungen zur Andienungspflicht fallen zu lassen.

Die Länderkammer folgte einem entsprechenden Antrag Bayerns. Damit setzte sich eine Ländermehrheit über die Empfehlung des Agrarausschusses hinweg, der auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern eine Streichung der Vorschriften zur Andienungspflicht verlangt hatte. Grünes Licht gab der Bundesrat für die bereits vom Bundestag beschlossene Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes. Damit können im Milchsektor befristet für zunächst sechs Monate Vereinbarungen getroffen werden, die die Planung der Milcherzeugung betreffen. Zudem können Beschlüsse einer anerkannten Agrarorganisation für Nichtmitglieder für verbindlich erklärt werden. Gefasst wurde zudem eine Entschließung, in der sich die Länder für eine zeitlich befristete obligatorische Mengenbegrenzung in der EU einsetzen, sollten freiwillige Maßnahmen keinen Erfolg bringen.

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